Informationen zu einem am 27. April beginnenden Schweizer Gerichtsverfahren in einem Altfall

Informationen zu einem am 27. April beginnenden Schweizer Gerichtsverfahren in einem Altfall

Im Dezember 2016 wurde in der Schweiz eine Untersuchung gegen die Banque Lombard Odier & Cie (die «Bank») wegen des Verdachts auf Geldwäscherei im Zusammenhang mit dem «Uzbek Case» eröffnet.

Die formellen Gerichtsverhandlungen gegen die Bank sowie einen ihrer ehemaligen Mitarbeitenden sollen am 27. April 2026 vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnen. Die Verhandlungen werden voraussichtlich bis Ende Mai andauern; ein Urteil wird in den darauffolgenden Monaten erwartet.

Die zur Beurteilung stehenden Ereignisse liegen mehr als fünfzehn Jahre zurück und wurden bereits umfangreich in den Medien thematisiert.

Wichtig ist festzuhalten, dass die Schweizer Staatsanwaltschaft nicht geltend macht, dass Lombard Odier wissentlich oder vorsätzlich an Geldwäschereiaktivitäten beteiligt war. Die gegen die Bank erhobenen Vorwürfe betreffen angebliche organisatorische Mängel im Zusammenhang mit der wirksamen Prävention von Geldwäscherei. Die Bank weist diese Vorwürfe entschieden zurück und beabsichtigt, sich im Rahmen des Gerichtsverfahrens zu verteidigen.

Das bevorstehende Gerichtsverfahren hat keinerlei Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit der Bank. Wir bekennen uns weiterhin uneingeschränkt zur Einhaltung sämtlicher relevanten Gesetze und Vorschriften und dazu, unsere Kundinnen und Kunden nach höchsten Standards in Bezug auf Professionalität, Integrität und langfristiges Engagement zu betreuen.

Wichtige Hinweise.

Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig ist, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende.

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