Nach dem erstinstanzlichen Urteil vom 27. Juli 2026 nimmt die Bank wie folgt Stellung:
„Das Schweizer Bundesstrafgericht hat heute sein erstinstanzliches Urteil gefällt und gegen die Bank eine limitierte Busse von CHF 3 Millionen verhängt, jedoch keine Ersatzforderung ausgesprochen. Dieses Ergebnis steht im Gegensatz zu den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Bank ist mit dem Urteil dennoch nicht einverstanden und wird Berufung einlegen. Sie hält daran fest, dass sie zum damaligen Zeitpunkt über robuste interne Kontrollmechanismen und Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäscherei verfügte, die den organisatorischen Anforderungen des Schweizer Strafrechts entsprachen.Es ist zu betonen, dass die Bundesanwaltschaft nie behauptet hat, Lombard Odier habe wissentlich oder vorsätzlich an Geldwäschereiaktivitäten mitgewirkt. Die gegen die Bank erhobenen Vorwürfe betreffen angebliche organisatorische Mängel im Zusammenhang mit der Prävention von Geldwäscherei.
Die schriftliche Begründung des erstinstanzlichen Urteils des Bundesstrafgerichts sowie die Berufung der Bank stellen die nächsten Schritte im Verfahren dar. Zur Erinnerung: Die untersuchten Sachverhalte liegen mehr als fünfzehn Jahre zurück. Der Fall begann mit einer proaktiven Verdachtsmeldung an die Schweizer Behörden (MROS), die Lombard Odier im Jahr 2012 eingereicht hatte.
Wir bleiben uneingeschränkt verpflichtet, sämtliche gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen einzuhalten und unsere Kundinnen und Kunden weiterhin nach höchsten Standards in Bezug auf Professionalität, Integrität und langfristiges Engagement zu betreuen.“
Im Dezember 2016 wurde in der Schweiz ein Strafverfahren gegen die Banque Lombard Odier & Cie SA (die „Bank“) eröffnet. Gegenstand waren Verdachtsmomente der Geldwäscherei im Zusammenhang mit dem sogenannten „Usbekistan-Fall“.
Die im Verfahren untersuchten Sachverhalte liegen mehr als fünfzehn Jahre zurück und wurden bereits ausführlich in den Medien behandelt. Der zugrunde liegende Fall nahm seinen Anfang nach einer proaktiven Verdachtsmeldung an die Schweizer Behörden (MROS), die Lombard Odier im Jahr 2012 eingereicht hatte. Das Verfahren ist seither hängig, und die Bank hat mit den zuständigen Behörden uneingeschränkt kooperiert.
Es ist hervorzuheben, dass die Staatsanwaltschaft Lombard Odier nicht vorwirft, wissentlich oder vorsätzlich an Geldwäschereiaktivitäten beteiligt gewesen zu sein. Die gegen die Bank erhobenen Vorwürfe betreffen angebliche organisatorische Mängel bei der wirksamen Prävention von Geldwäscherei. Die Bank weist diese Vorwürfe zurück.
Die Verhandlungen fanden im Frühjahr dieses Jahres vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona statt und wurden am 20. Mai 2026 abgeschlossen.
Im Verlauf des Verfahrens haben mehrere Entwicklungen die zugrunde liegenden Schwierigkeiten dieses Falls verdeutlicht: Am zweiten Verhandlungstag stellte das Gericht die Verfahren gegen die Hauptbeschuldigten ein und verwies dabei auf grundlegende Verfahrenshindernisse nach nahezu fünfzehn Jahren Ermittlungen. Am 4. Mai entschied das Gericht zudem über mehrere verfahrensrechtlichen Vorfragen und erklärte sämtliche von usbekischen Gerichten erlassenen Urteile sowie den grössten Teil der seit Beginn des Verfahrens in Usbekistan erhobenen Protokolle für unverwertbar.
Das Verfahren hat keinerlei Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Bank. Wir bleiben uneingeschränkt verpflichtet, sämtliche gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen einzuhalten und unsere Kundinnen und Kunden weiterhin nach höchsten Standards in Bezug auf Professionalität, Integrität und langfristiges Engagement zu betreuen.
Wichtige Hinweise.
Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig ist, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende.
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