Informationen über das Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesstrafgericht in Bezug auf einen länger zurückliegenden Fall

Informationen über das Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesstrafgericht in Bezug auf einen länger zurückliegenden Fall

Im Dezember 2016 wurde in der Schweiz eine Untersuchung gegen die Banque Lombard Odier & Cie (die «Bank») wegen des Verdachts auf Geldwäscherei im Zusammenhang mit dem «Uzbek Case» eröffnet.

Die zugrunde liegenden Ereignisse reichen mehr als fünfzehn Jahre zurück und wurden bereits umfassend in den Medien behandelt. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine proaktive Verdachtsmeldung von Lombard Odier an die Schweizer Behörden (MROS) im Jahr 2012. Seither läuft das Verfahren, wobei die Bank jederzeit vollumfänglich mit den zuständigen Behörden kooperiert hat.

Die formellen Gerichtsverhandlungen begannen am 27. April 2026 vor dem Schweizerischen Bundesstrafgericht in Bellinzona. Am 28. April stellte das Gericht die Verfahren gegen die Hauptangeklagten ein und verwies dabei auf grundlegende verfahrensrechtliche Hindernisse nach nahezu fünfzehn Jahren Untersuchung. Die Verfahren gegen die Bank und einen ihrer ehemaligen Mitarbeitenden werden fortgeführt. Am 4. Mai entschied das Gericht zudem über mehrere vorgängige Verfahrensfragen und erklärte alle Urteile usbekischer Gerichte sowie die meisten seit Beginn des Verfahrens in Usbekistan durchgeführten Beweisaufnahmen als Beweismittel für unzulässig. Beide Entscheide des Bundesstrafgerichts verdeutlichen die grundlegenden Herausforderungen, mit denen das laufende Verfahren konfrontiert ist. Die Verhandlungen sollen voraussichtlich bis Ende Mai andauern; ein Urteil wird in den darauffolgenden Monaten erwartet.

Wichtig ist festzuhalten, dass die Schweizer Staatsanwaltschaft nicht geltend macht, dass Lombard Odier wissentlich oder vorsätzlich an Geldwäschereiaktivitäten beteiligt war. Die gegen die Bank erhobenen Vorwürfe betreffen angebliche organisatorische Mängel im Zusammenhang mit der wirksamen Prävention von Geldwäscherei. Die Bank weist diese Vorwürfe entschieden zurück und verteidigt sich im Verfahren mit Nachdruck.

Das Gerichtsverfahren hat keinerlei Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit der Bank. Wir bekennen uns weiterhin uneingeschränkt zur Einhaltung sämtlicher relevanten Gesetze und Vorschriften und dazu, unsere Kundinnen und Kunden nach höchsten Standards in Bezug auf Professionalität, Integrität und langfristiges Engagement zu betreuen.

Wichtige Hinweise.

Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig ist, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende.

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