in the news

    Unternehmer: Wie optimiere ich mein Vermögen vor dem Ruhestand?

    Unternehmer: Wie optimiere ich mein Vermögen vor dem Ruhestand?


    Indices, (L’AGEFI), hat den Artikel im Oktober 2018 publiziert.

    Jeder Unternehmer widmet sein Leben und seine Energie seiner Firma. Dabei bleibt ihm nicht immer Zeit, sich um die Feinheiten der Verwaltung seines privaten Vermögens (inklusive Vorsorge) zu kümmern oder die Zusammensetzung seiner Vermögenswerte optimal zu planen. Vor seiner Pensionierung ist es für ihn von zentraler Bedeutung, sich Gedanken zur strategischen Ausrichtung sowohl seines privaten als auch seines geschäftlichen Vermögens zu machen, um den Grundstein für eine finanziell sorgenfreie Zukunft zu legen.


    Liquiditätsüberschuss in der Bilanz als Nachteil

    Bei der Vergütung eines Unternehmers heisst es abwägen: Soll Lohn, Bonus, Dividende oder gar alles davon ausbezahlt werden? Denn je nachdem sind unterschiedliche Einkommenssteuerfolgen zu erwarten. Immer wieder stellen Vermögensverwalter fest, dass Unternehmer das Einkommenspotenzial, das ihnen ihre Firma bietet, nicht vollständig ausschöpfen, weil sie befürchten, dadurch dem Fiskus mehr abliefern zu müssen. Dies führt dazu, dass viele Gesellschaften zu viel Liquidität in ihrer Bilanz halten, die jedoch nicht dem Betrieb zugutekommt. Bei einer Übertragung der Unternehmung kann sich dieser Liquiditätsüberschuss negativ auf die Unternehmensbewertung auswirken. So können 10 Millionen Franken Liquidität in der Unternehmensbilanz nur noch 6,5 Millionen Franken wert sein, wenn im Rahmen einer Unternehmensübertragung eine Bewertung durchgeführt wird. Unternehmer, die sich auf einen reibungslosen Geschäftsverlauf konzentrieren, sind sich oft nicht bewusst, dass diese nicht betriebsnotwendigen Mittel zu einer Wertminderung führen können und eine allfällige Nachfolgeplanung erschweren können.
     

    Unternehmer, die sich auf einen reibungslosen Geschäftsverlauf konzentrieren, sind sich oft nicht bewusst, dass diese nicht betriebsnotwendigen Mittel zu einer Wertminderung führen können und eine allfällige Nachfolgeplanung erschweren können.


    Daher gilt es vor einer Übertragung die Bilanzstruktur eines Unternehmens zu optimieren. Der Vermögensverwalter berücksichtigt bei seiner Gesamtschau sowohl das persönliche als auch das berufliche Vermögen des Unternehmers. Bei seiner steuereffizienten Verwaltung greift er unter anderem auch auf die Möglichkeiten der beruflichen Vorsorge zurück. Obwohl diese von den Unternehmern oft als Kostenfaktor gesehen wird, bietet sie die Möglichkeit, die Unternehmensbewertung und das Privatvermögen des Unternehmers – mit erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen – zu optimieren. So kann der Unternehmer beispielsweise freiwillig zusätzliche Einzahlungen – sogenannte Einkäufe – in seine Pensionskasse tätigen. Diese haben einen doppelt positiven Effekt: Zum einen können sie vollumfänglich von der Einkommenssteuer abgezogen werden, zum andern erhöhen sie das (einkommens- und vermögenssteuerfreie) Vorsorgeguthaben. Allerdings erfordern diese Einkäufe, die bestimmten gesetzlichen Vorgaben genügen müssen, eine langfristige Vorausplanung.


    Bindung hoch qualifizierter Mitarbeitender

    Die berufliche Vorsorge eignet sich zudem hervorragend, um hoch qualifizierte Mitarbeitende ans Unternehmen zu binden. In Berufen mit hoher Wertschöpfung ist die Konkurrenz gross, wenn es darum geht, Führungs- und Kaderkräfte zu gewinnen und sie ans Unternehmen zu binden. Ist vor allem die Vergütung ein Thema, stellt ein attraktiver Vorsorgeplan ein zusätzliches Plus dar. Denn er kostet den Unternehmer wenig oder nichts, erhöht jedoch das Vermögen nach Steuern seiner Angestellten, insbesondere im überobligatorischen Teil der 2. Säule. Mit einem 1E – Plan bieten Sie Ihren Mitarbeitenden im oberen Lohnsegment (Jahreseinkommen über 126’900 Franken) die Möglichkeit, selber die Anlagestrategie für ihre Vorsorgeguthaben transparent auszuwählen. Maximal 50% dürfen in Aktien investiert werden; der Rest wird auf Anleihen, alternative Anlagen und Immobilien aufgeteilt. Die Mitarbeitenden erhalten die gesamte erzielte Rendite gutgeschrieben und tragen allfällige Wertverluste selbst. Es handelt sich um einen persönlichen, individuellen Plan, der zusätzlich zur Basisvorsorge im überobligatorischen Bereich angeboten werden kann. Jeder Vorsorgeplan kann zudem die Möglichkeit von Einkäufen vorsehen. Dadurch können die Mitarbeitenden ihre Steuerlast deutlich reduzieren, wenn sie diese Beitragslücken schliessen.
     

    Ist vor allem die Vergütung ein Thema, stellt ein attraktiver Vorsorgeplan ein zusätzliches Plus dar. Denn er kostet den Unternehmer wenig oder nichts, erhöht jedoch das Vermögen nach Steuern seiner Angestellten, insbesondere im überobligatorischen Teil der 2.


    Steuereffiziente Vermögensverwaltung

    Ihr Vermögensverwalter verfügt über eine konsolidierte Sicht Ihres gebundenen Vorsorge- und Ihres freien privaten Vermögens. Vor diesem Hintergrund nimmt er die erforderlichen Abwägungen vor, um die bestmögliche Nachsteuerrendite zu erzielen. Die daraus resultierende Anlagestrategie deckt verschiedene Komponenten ab, denen die Produkte je nach Dividende oder Kapitalgewinn zugeteilt werden. Übergeordnetes Ziel dabei ist, die Vermögenswerte nach Massgabe ihrer steuerlichen Merkmale effizient aufzuteilen. Die Analyse der einzelnen Komponenten – bewegliches Vermögen, Immobilienvermögen und Vorsorgeguthaben – erlaubt eine individuelle Optimierung, damit unter dem Strich die bestmögliche Nachsteuerrendite für das Gesamtvermögen angestrebt werden kann. Werden die beschriebenen Massnahmen auf lange Sicht gut organisiert und geplant, lässt sich damit das Unternehmervermögen deutlich steigern.

    Wichtige Hinweise.

    Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend "Lombard Odier") herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre. 

    Entdecken Sie mehr.

    Sprechen wir.
    teilen.
    Newsletter.