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    Der Ruhestand: für Unternehmer schon ab 50 Jahren ein Thema

    Der Ruhestand: für Unternehmer schon ab 50 Jahren ein Thema

    PME Magazine hat den Artikel am 24. September 2018 publiziert.

    In den nächsten Jahren werden immer mehr KMUs in der Westschweiz an einen Nachfolger übergehen. Unternehmer oder Selbstständigerwerbende, die vor der Pensionierung stehen, haben viele Fragen zu diesem neuen Lebensabschnitt. Was soll mit ihrem Unternehmen geschehen, das in der Regel auch ihre Kapitalvorsorge, ihre Rente ist?

    Vor der Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder einer Unternehmensübertragung an die Familie oder Dritte stehen verschiedene Optionen offen. Die gewählte Option bestimmt, wann die „Operation Ruhestand“ in Angriff genommen wird. Danach gilt es, über Monate hinweg zahlreiche Fragen zur Nachfolgeregelung sowie steuerliche, rechtliche, finanzielle und andere Punkte zu klären. Um diese Unternehmer bei der Regelung ihrer Vorsorge zu unterstützen, haben wir mit zwei Experten der Bank Lombard Odier gesprochen. Frédéric Praz, Direktor der Einheit Privatkunden in Genf, und Samuel Meylan, Leiter der Rechts- und Steuerberatung für Schweizer Kunden bei Lombard Patrimonia SA, haben unsere Fragen beantwortet. Einleitend fassen sie die aktuelle Situation zusammen.

    „2018 kommen drei Faktoren zusammen, welche Auswirkungen auf die Übertragung von Unternehmen haben. Da sind zum einen die Babyboomer – Hunderte von KMUs werden in den nächsten Jahren in der Schweiz den Besitzer wechseln, was die lokale Wirtschaft sehr stark zu spüren bekommen wird. Zum anderen sind da die Entwicklung der Finanzmärkte und die Negativzinsen, welche die erwarteten Renditen der Vorsorgeguthaben schmälern. Dass sie unter dem historischen Durchschnitt liegen, könnte sich auf die Bewertung der Unternehmen auswirken. All diese Faktoren beeinflussen die Finanzplanung. Wir als Bankiers sind gefordert, das Vermögen des Unternehmers gesamtheitlich zu betrachten. Im Rahmen unserer steuereffizienten Verwaltung greifen wir unter anderem auf das Instrument der beruflichen Vorsorge – den dritten Faktor – zurück. Diesem komplexen Themenbereich, der zu hitzigen Diskussionen führt, kommt eine zentrale Bedeutung zu. Als Bankier besteht unsere Aufgabe darin, den Unternehmern und Selbstständigerwerbenden die Herausforderungen klar aufzuzeigen.“
     

    Wir als Bankiers sind gefordert, das Vermögen des Unternehmers gesamtheitlich zu betrachten. Im Rahmen unserer steuereffizienten Verwaltung greifen wir unter anderem auf das Instrument der beruflichen Vorsorge – den dritten Faktor – zurück…. Als Bankier besteht unsere Aufgabe darin, den Unternehmern und Selbstständigerwerbenden die Herausforderungen klar aufzuzeigen.


    Wie gehen sie bei der Analyse eines Einzelfalls vor? „In der Regel hat man auf der einen Seite das Unternehmen mit seiner Geschäftstätigkeit und auf der anderen Seite das persönliche Immobilien- oder im KMU gebundene Vermögen. Im Mittelpunkt steht die Vorsorge, die das Vermögen absichern soll und die steuerliche Belastung beeinflusst. Jeder Unternehmer fragt sich, wie er seine Vermögenswerte am effizientesten aufteilt, um die höchste Nachsteuerrendite zu erzielen. Sein Bankier, der ihm mit seinem Know-how zur Seite steht, hilft dem Unternehmer dabei. Für jeden Unternehmer ist die Übertragung seiner Firma ein wichtiger Schritt, gibt er damit doch sein Lebenswerk in neue Hände. Wir zeichnen uns dadurch aus, dass wir globale Lösungen erarbeiten, die alle Parameter hinsichtlich der Familie, des Vermögens und der Firma berücksichtigen.“

    SV17 – eine neue Ausgangslage

    Die Spezialisten von Lombard Odier identifizieren für jeden der drei Bereiche die Ziele und strukturieren sie. „Wir begleiten Privatpersonen, um für deren Zeitplanung oder Finanzierung der Übertragung entsprechende Lösungen zu finden. Wird der Inhaber weiterhin in seinem KMU tätig sein oder sich zurückziehen? Diesen Punkt gilt es frühzeitig und empfohlener Weise im engsten Umfeld zu besprechen. Wir sind in erster Linie Privatbankiers. Aber wir verfügen über die Kompetenzen und Fähigkeiten, um unsere Kunden in allen Belangen zu unterstützen, insbesondere durch Partnerschaften mit Vorsorgeeinrichtungen. Bei spezifischeren Fragen ziehen wir unsere Spezialisten heran, wie zum Beispiel Steuerexperten.“ Und welche neuen Gesetzesbestimmungen sind zu berücksichtigen? „Die grossen Neuerungen wird die SV17 bringen (die vom Bundesrat geplante Unternehmenssteuerreform). Diese Gesetzesbestimmungen werden die Organisationsform der Unternehmen massgeblich verändern. Selbstständigerwerbende unterliegen einem Steuersatz von 45%, während es bei Unternehmen in Zukunft 14% sein werden. Der selbstständigen Erwerbstätigkeit droht also aus steuerlichen Gründen das Aus. Auch im Bereich der Vorsorge gibt es Veränderungen. Insbesondere wird eine Änderung der Pflichtteile diskutiert“, führen Frédéric Praz und Samuel Meylan aus.

    Den Experten zufolge ist die goldene Regel für einen sorglosen Ruhestand eine frühzeitige Planung. Gleichzeitig raten sie Unternehmensinhabern Folgendes:

    1. Den Zug nicht verpassen und in Anlagen umschichten, die eine höhere Nachsteuerrendite versprechen. Lösungen der beruflichen Vorsorge, insbesondere das Überobligatorium und 1e-Pläne, gehören zu den wichtigsten Performancetreibern und werden vor der Pensionierung oft unterschätzt. Gleichzeitig wird häufig zu stark in die Anlageklasse der Immobilien investiert.
    2. Eine Marschrichtung vorgeben: für alle Komponenten (Lebensstandard, Familie, Privatvermögen, Firmenvermögen, Finanzierung) Hauptziele festlegen und mit einem erfahrenen Bankier die beste Strategie zu ihrer Erreichung bestimmen.
    3. Sich an einer neuen Benchmark orientieren: für Ihr Finanzvermögen dem Bankier den Vorzug geben, der in der Lage ist, nach Steuern und Gebühren eine höhere Performance – insbesondere mit innovativen Finanzlösungen – zu erzielen. Sich bewusst sein, dass die Bruttoperformance kein verlässlicher Indikator für die Qualität der Vermögensverwaltung ist, sondern dass nur die Nettoperformance (nach Steuern und Gebühren) zählt.
    4. Sich nicht mit einem Markennamen zufriedengeben, sondern auf Kompetenz setzen: sich an einen Bankier wenden, der fähig ist, alle Problemfelder anzugehen (wie Familie, Vorsorge, Unternehmen, Kredite, steuerliche Folgen), zu beraten sowie passende und personalisierte Verwaltungslösungen umzusetzen.

    Wichtige Hinweise.

    Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend "Lombard Odier") herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre. 

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