corporate

    Nachlass in der Schweiz: die wichtigsten Fragen

    Nachlass in der Schweiz: die wichtigsten Fragen

    Die Besteuerung des Nachlasses ist eine äusserst komplexe und herausfordernde Angelegenheit. Plant man die Steuern jedoch nicht rechtzeitig mit ein, kann dies erhebliche persönliche sowie finanzielle Auswirkungen haben.

    Wir möchten Sie bei der Klärung der Frage unterstützen, wo die Erbschaftssteuer im Falle des Todes einer in der Schweiz ansässigen Person erhoben wird. Laetitia Staehli, Senior Wealth Planner in der Schweiz, informiert Sie über die wichtigsten Grundsätze in diesem Bereich.

     

    Welche Erbschaftssteuer wird im Falle des Todes einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz erhoben?

    Grundsätzlich wird die Erbschaftssteuer in der Schweiz erhoben, wenn Ihr letzter Wohnsitz zum Zeitpunkt Ihres Todes in der Schweiz ist.

    Die Erbschaftssteuer wird ausschliesslich auf kantonaler Ebene erhoben. Eine Ausnahme bilden die Kantone Schwyz und Obwalden, die keine Erbschaftssteuer erheben.

    Die Erbschaftssteuer muss also grundsätzlich im Kanton Ihres letzten Wohnsitzes auf alle Vermögenswerte gezahlt werden, die zum Nachlass gehören.

    Grundsätzlich wird die Erbschaftssteuer in der Schweiz erhoben, wenn Ihr letzter Wohnsitz zum Zeitpunkt Ihres Todes in der Schweiz ist

    Welche Ausnahmen gibt es?

    Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem allgemeinen Grundsatz. Im vorliegenden Fall werden die Immobilien, die sich nicht im Kanton des letzten Wohnsitzes der erblassenden Person befinden, an ihrem jeweiligen Standort besteuert.

    Mit anderen Worten: Wenn Sie im Kanton Genf wohnen und eine Immobilie im Kanton Waadt besitzen, wird diese Immobilie im Kanton Waadt besteuert. Bei Immobilien, die sich im Ausland befinden, ist grundsätzlich das jeweilige Land zuständig.

    Vorsicht, wenn Sie bewegliches Mobiliar, Sammlungen und Kunstgegenstände, z.B. ein wertvolles Gemälde, an einem Zweitwohnsitz in Genf oder im Genfer Zollfreilager besitzen: Beachten Sie, dass der Kanton Genf Erbschaftssteuer auf diese beweglichen Güter erhebt, auch wenn Sie in einem anderen Kanton wohnen.

    Lesen Sie auch: Nachlass: Wozu ein Testament? | Lombard Odier

    Was gilt für meine Erben?

    Ehegatten sowie gemeinnützige Institutionen, sind grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit (eine Ausnahme gilt für pauschalbesteuerte Personen im Kanton Genf).

    Nachkommen sind im Allgemeinen ebenfalls befreit, ausser in einigen Kantonen, insbesondere Waadt, Neuenburg und Genf, wenn die erblassende Person bei oder vor ihrem Tod pauschal besteuert wurde – berücksichtigt werden in diesem Fall die letzten drei Veranlagungen.

    Beachten Sie, dass der Wohnsitzkanton der Erben nicht massgebend ist.

    Ehegatten, mit Ausnahme pauschalbesteuerter Personen im Kanton Genf sowie gemeinnützige Institutionen, sind von der Erbschaftssteuer befreit

    In welchen Fällen kann die Erbschaftssteuer im Ausland erhoben werden?

    Selbst wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes in der Schweiz wohnen, kann die Erbschaftssteuer in drei Fällen auch im Ausland erhoben werden:

    • Wenn Sie ausländische Vermögenswerte im Ausland besitzen
    • Wenn Sie in der Schweiz ausländische Vermögenswerte, wie Wertpapiere aus Frankreich, Grossbritannien oder den USA, besitzen
    • Wenn Ihre Erben im Ausland wohnen, z.B. in Frankreich

    Beachten Sie, dass die Staatsangehörigkeit in der Regel keine Auswirkungen hat – mit Ausnahme der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit.

    Lombard Odier ist Ihr bevorzugter Partner, um Sie bei der langfristigen Sicherung Ihres Vermögens zu unterstützen. Unser Wealth-Planning-Team steht Ihnen sowohl in der Schweiz als auch weltweit zur Verfügung, um Sie bei Ihren Überlegungen zu diesen Themen zu unterstützen. Gemeinsam mit Ihren persönlichen Beraterinnen und Beratern entwickeln wir die besten rechtlichen und steuerlichen Lösungen.

    Sie fragen sich, wie es sich mit der Schweizer Erbschaftssteuer im Falle des Todes einer ausserhalb der Schweiz wohnhaften Person verhält? Das erfahren Sie in unserem Artikel und unserem Video zu diesem Thema.

    Wichtige Hinweise.

    Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre.

    Entdecken Sie mehr.

    Sprechen wir.
    teilen.
    Newsletter.