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    Die Vorteile einer generationenübergreifenden Nachlassplanung

    Die Vorteile einer generationenübergreifenden Nachlassplanung
    Philippe Gay - Direktor bei Lombard Odier, Leiter Angebot Schweiz

    Philippe Gay

    Direktor bei Lombard Odier, Leiter Angebot Schweiz
    Thomas Serizay - Senior Wealth Planner, LO Patrimonia

    Thomas Serizay

    Senior Wealth Planner, LO Patrimonia
    David Vacherand-Denand - Senior Vice President, CP Investment<br>Bank Lombard Odier & Co AG

    David Vacherand-Denand

    Senior Vice President, CP Investment
    Bank Lombard Odier & Co AG

    Die Nachlassplanung ganzheitlich und vorausschauend anzugehen, ist wichtig ‒ ebenso wie der vollumfängliche Einbezug nachfolgender Generationen. Erfahren Sie mehr über die Analysen unserer Experten.

    Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung wird diese Thematik an Bedeutung gewinnen. In den USA sprechen Studien von einer generationenübergreifenden Vermögensübertragung von über USD 70’000 Mrd. in den nächsten 20 Jahren: eine in der Geschichte noch nie dagewesene Bewegung, die als der „grosse Transfer“ (The Great Transfer) bezeichnet wird.

    Wie lassen sich die familienspezifischen Herausforderungen lösen, die bei fehlender Planung unweigerlich zu einer – persönlich und finanziell – kostspieligeren Übertragung auf die nächste Generation führen?

    Eine optimale Vermögensübertragung erfordert sowohl Voraussicht wie auch einen Ansatz zur Strukturierung

    Lesen Sie auch: Nachlass: Wozu ein Testament?

     

    Die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes

    Eine optimale Vermögensübertragung erfordert sowohl Voraussicht wie auch einen Ansatz zur Strukturierung. Dabei ist die Festlegung der Bedingungen dieser Übertragung in einem Testament ein wesentlicher, aber leider oft nicht ausreichender Schritt.

    Denn nicht vergessen darf man, dass die Besteuerung sich nicht auf die vom Anleger zu seinen Lebzeiten zu entrichtenden Steuern beschränkt. Weitere Steuerbelastungen sind möglich – insbesondere bei seinem Tod oder bei der Übertragung auf einen geliebten Menschen.

    In der Schweiz zahlt man auf eine Übertragung zwischen Eltern und Kindern meist keine oder nur geringe Steuern – zwischen 0% und 7%. Hingegen sind in Nachbarländern wie Frankreich, Belgien oder dem Vereinigten Königreich zweistellige Sätze möglich.

    Zwei Risiken scheinen uns besonders erwähnenswert: diejenigen im Zusammenhang mit dem Wohnsitz der Erben in bestimmten Ländern („situs heirs“) und diejenigen in Verbindung mit dem Besitz bestimmter Vermögenswerte in bestimmten Staatsgebieten („situs assets“).

    Beim „situs heirs“ werden Schenkungs- oder Erbschaftssteuern auf den Teil erhoben, den diese Erben erhalten ‒ selbst wenn die erblassende Person oder die übertragenen Vermögenswerte nicht im selben Staatsgebiet ansässig sind. Dies gilt etwa in Frankreich. Personen, die in den letzten zehn Jahren mehr als sechs Jahre in Frankreich ansässig waren und eine „ausländische“ Schenkung oder Erbschaft erhalten, werden nach den französischen Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften besteuert – siehe Übersichtstabelle.

    Beim „situs assets“ hingegen kann die Steuerlast für bestimmte Vermögenswerte, die übertragen werden, aufgrund geografischer Gegebenheiten entstehen. Das gilt auch dann, wenn weder die erblassende oder die schenkende noch die begünstigte Person des Nachlasses oder der Schenkung in diesem Land ansässig sind. Betreffen kann dies Immobilien wie einen Zweitwohnsitz in Frankreich, Finanzvermögen wie Aktien eines amerikanischen Unternehmens oder bewegliche Vermögenswerte, beispielsweise eine im Vereinigten Königreich gelagerte Kunstsammlung.

    Viele Familien würden sicherlich – hätten sie Kenntnis dieser wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte – schon vor einer Schenkung oder einem Todesfall Massnahmen zur Optimierung ergreifen, damit sie ihr Familienvermögen schützen können.

    Vorausschauendes Handeln bedingt, dass die Beteiligten der Übertragung, der Übertragungsgegenstand und der zeitliche Rahmen bekannt sind

    Familien in die Zukunft begleiten

    Vorausschauendes Handeln bedingt, dass die Beteiligten der Übertragung, der Übertragungsgegenstand und der zeitliche Rahmen bekannt sind. Damit ist ein individueller Massnahmenplan erstellbar, der diese drei Dimensionen umfasst:

    • Vermögenswerte: Anlageentscheidungen und Vermögensallokation
       
    • Anleger oder Beteiligte der Übertragung: Massnahmen für den Anlegerkunden, z.B. Nachlassplanung, vorzeitige Schenkung, Testament
       
    • Begünstigte der Übertragung: Massnahmen für die begünstigten Erben, beispielsweise geografische Mobilität

    Und jede Familiengeschichte ist anders. Aus diesem Grund sind ein massgeschneiderter Ansatz sowie Massnahmen zur Gestaltung der Steuerlast unabdingbar: Denn diese orientieren sich an den individuellen Umständen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass aufgrund der Untätigkeit mehrerer Generationen häufig erhebliche Kosten entstehen. Diese können das übertragene Vermögen belasten. Die Zahlen verdeutlichen, wie stark eine solche Untätigkeit das Vermögen erodieren kann und welche Alternativen es gibt.

    Die Anlageplanung sollte sich daher nicht nur auf das Erreichen von Brutto-Finanzzielen beschränken. Es ist von grosser Bedeutung, eine Mehrgenerationenlogik auf der Grundlage eines koordinierten Gesamtkonzepts zu entwickeln. Dieses muss regelmässig überprüft werden, wenn sich die eigenen Lebensziele oder die internationalen steuerlichen Rahmenbedingungen ändern. Das Endziel lautet: das Vermögen für die nächsten Generationen zu bewahren.

    Wichtige Hinweise.

    Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre.

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