corporate

    Expatriates: leben und arbeiten in den Emiraten – fünf Schlüsselfragen

    Expatriates: leben und arbeiten in den Emiraten – fünf Schlüsselfragen
    Joëlle de Cerjat Santa Cruz - Senior Wealth Planner - Middle East

    Joëlle de Cerjat Santa Cruz

    Senior Wealth Planner - Middle East

    Der Umzug in ein neues Land erfordert eine vorausschauende Planung, insbesondere wenn es darum geht, die rechtlichen und steuerlichen Folgen eines solchen Vorhabens vorherzusehen, um Überraschungen zu vermeiden.

    In ein anderes Land zu ziehen, erfordert eine frühzeitige Planung. So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden. Dies gilt, insbesondere wenn es darum geht, die rechtlichen und steuerlichen Folgen eines solchen Vorhabens vorherzusehen. Wer sich in Dubai, Abu Dhabi oder einem anderen Emirat niederlassen will, benötigt zuallererst den für die Vereinigten Arabischen Emirate erforderlichen Visumstyp. Wichtig ist zudem, dass Sie Ihre steuerliche Situation mit dem Herkunftsland klären; und welche besonderen Schritte für Unternehmer und Geschäftsinhaber erforderlich sind. Informieren Sie sich darüber hinaus auch über die Gesetze, die in Ihrem neuen Wohnsitzland für Sie gelten werden.

    Wir klären fünf wichtige Fragen, die Sie sich vor dem Umzug stellen sollten.

     

    1. Welches Visum benötigen Sie: ein Visum für Anleger, Ruheständler oder Angestellte?

    • Für diejenigen, die sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten niederlassen wollen, beginnt alles mit dem richtigen Aufenthaltsvisum. Der Visumtyp hängt von Ihrem Lebensplan und dem Zweck Ihres Aufenthalts in den Emiraten sowie von der vorgesehenen Aufenthaltsdauer ab.
    • Im Allgemeinen erhalten Zuwanderer fixe (besser gesagt: zeitlich begrenzte) Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen eines Patenschaftssystems.
    • Die Emirate haben jetzt verstärkt neuartige Visa für eine längere Aufenthaltsdauer – bis zu zehn Jahren – erteilt. Diese neuen Visa sind in erster Linie für Ruheständler, Anleger, Unternehmer sowie für Fachkräfte oder begabte Studierende gedacht.
    Die Emirate haben jetzt verstärkt neuartige Visa für eine längere Aufenthaltsdauer – bis zu zehn Jahren – erteilt

    2. Vielleicht haben Sie sich aufgrund der günstigen Steuerverhältnisse für die Emirate entschieden. Doch haben Sie Ihre steuerlichen Beziehungen zu Ihrem Herkunftsland effektiv beendet?

    • Ihr Land zu verlassen, hat steuerliche Folgen. Vor allem wenn Sie endgültig auszuwandern gedenken, sollten Sie Ihre Steuersituation im Voraus klären.
    • Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Formalitäten für Ihre Abreise erledigt haben. Und dass Sie in dem Land, das Sie verlassen, alle steuerlichen Verpflichtungen abgeschlossen haben.
    • Versichern Sie sich, dass Sie in den Vereinigten Arabischen Emiraten einen sorgfältig durchdachten Lebensplan haben. Und dass Sie aufgrund dieses Plans Ihren Lebensmittelpunkt sowie Ihre kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen dorthin verlagern möchten.
    • In diesem Zusammenhang kann es ratsam sein, einen Nachweis über den steuerlichen Wohnsitz bei der Bundessteuerverwaltung der Emirate zu beantragen. Dieses Dokument ermöglicht es den in den Emiraten ansässigen Personen, die Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zu nutzen. Ebenso lässt sich der persönliche Steuerstatus von Personen klären, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten wohnen und arbeiten möchten.
    • Berücksichtigen Sie, dass aufgrund der landesspezifischen Steuergesetze auch nach Ihrer Abreise bestimmte steuerliche Verpflichtungen bestehen bleiben könnten. So dürfte Ihr Herkunftsland bestimmte Vermögenswerte – beispielsweise Immobilien – weiterhin besteuern.
    Der Nachweis über den steuerlichen Wohnsitz ermöglicht es den in den Emiraten ansässigen Personen, die Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten zu nutzen. Ebenso lässt sich ihr persönlicher Steuerstatus klären

    3. Werden Sie in den Emiraten gewerblich oder unternehmerisch tätig werden? In welcher Form?

    • Die Art der gewerblichen Tätigkeit, die Sie ausüben möchten, hat einen grossen Einfluss auf die Wahl der Gesellschaftsform. Stellen Sie sich folgende Fragen: Beabsichtigen Sie, eine internationale oder eine lokale Geschäftstätigkeit aufzunehmen? Welches Gewerbe möchten Sie ausüben? Müssen Sie in den Vereinigten Arabischen Emiraten physisch anwesend sein, beispielsweise in Form einer Geschäftsstelle? Möchten Sie sich in einer der zahlreichen Freizonen der Emirate niederlassen oder planen Sie vielmehr, ein lokales Unternehmen zu gründen?
    • Wenn Sie sich für das Freizone-Modell entscheiden, dann beachten Sie bitte die mit dieser Gesellschaftsform verbundenen Restriktionen. Vergewissern Sie sich insbesondere, dass die von Ihnen angestrebte Geschäftstätigkeit für „Free Zone“-Gesellschaften anerkannt ist und dass Sie ad hoc die erforderliche Lizenz erhalten.
    • Wenn Sie dagegen ein lokales Unternehmen gründen möchten, erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere jenen für Aktionäre. Seit dem 1. Juni 2021 setzt die Gründung einer lokalen Gesellschaft nicht mehr voraus, dass ein Partner aus den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Beteiligung von mindestens 51% hält. Davon ausgenommen sind indes einige sogenannte „strategische“ Aktivitäten, welche die zuständigen Behörden des jeweiligen Emirats festlegen.
    • Zudem gilt seit dem 1. Juni 2023 folgende Regelung: In den VAE eingetragene oder tatsächlich von dort verwaltete Unternehmen mit einem Gewinn von mehr als AED 375‘000 werden mit einem festen Steuersatz von 9% besteuert. Diese Besteuerung findet möglicherweise auch auf Unternehmen Anwendung, die in Freizonen registriert sind – vorbehaltlich einiger Ausnahmen. Sie gilt zudem für bestimmte natürliche Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, die einer Gewerbeerlaubnis bedarf.
    Seit dem 1. Juni 2023 gilt folgende Regelung: In den VAE eingetragene oder tatsächlich von dort verwaltete Unternehmen mit einem Gewinn von mehr als AED 375‘000 werden mit einem festen Steuersatz von 9% besteuert

    4. Welches Recht gilt, wenn sich Ihre Familienverhältnisse einschneidend verändern, z.B. durch Heirat, Scheidung, Kinderbetreuung usw.?

    • Ein Anliegen der Emirate war es, der grossen Expatriate-Bevölkerung entgegenzukommen und sich an die besten internationalen Praktiken anzupassen. Daher wurde ein neues Bundesgesetz über den Personenstand für in den VAE ansässige Nicht-Muslime eingeführt.
    • Künftig wird das Konzept der Zivilehe in den Emiraten anerkannt. Für Nicht-Muslime ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, vor den Zivilbehörden der Emirate zu heiraten.
    • Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung der Scheidung, ohne dass ein „Verschulden“ des anderen Ehegatten nachzuweisen ist. So kann die Scheidung ausgesprochen werden, wenn ein Ehegatte vor Gericht den Wunsch äussert, die Ehe zu beenden. Dabei muss er keinerlei Fehlverhalten des anderen Ehegatten während der Ehe begründen oder nachweisen.
    • Bei einer Scheidung wird den Eltern das gemeinsame und gleiche Sorgerecht für die Kinder zugesprochen, sofern es hierüber keine Streitigkeiten gibt. Im Streitfall kann man beim Gericht beantragen, diesbezüglich eine Entscheidung zu treffen. An erster Stelle steht dabei immer das Interesse der Kinder.

    Lesen Sie auch: Expatriates in den VAE: Neues Erbrecht für Nicht-Muslime (lombardodier.com)

    5. Wie planen Sie Ihren Nachlass?

    • Bei der Nachlassplanung regelt das Bundesgesetz über den Personenstand von Nicht-Muslimen nun auch den Nachlass nicht-muslimischer Einwohnerinnen und Einwohner. Die Scharia gilt nicht mehr standardmässig für den Nachlass von Nicht-Muslimen, die kein Testament verfasst haben. Nun gilt für die Intestaterbfolge von Nicht-Muslimen ein Erbrecht, das sich an den Grundsätzen des angelsächsischen Rechts orientiert. Auch der Grundsatz der Geschlechtergleichstellung ist verankert.
    • Daneben sieht das neue Erbrecht für Nicht-Muslime keine Pflichtteile vor: Erblasserinnen und Erblasser können durch ein Testament frei über ihr Vermögen verfügen.
    • Die Nachlassplanung durch Abfassen eines Testaments bleibt damit eine sinnvolle Vorsichtsmassnahme. Sie kann das Nachlassverfahren vereinfachen und bietet mehr Flexibilität bei der Auswahl der Begünstigten. Wir laden Sie ein, unseren Small Talk zu diesem Thema zu lesen, der auf Englisch verfügbar ist.

    Die Scharia gilt nun nicht mehr standardmässig für den Nachlass von Nicht-Muslimen, die kein Testament verfasst haben.

    Haben Sie Fragen zu Ihrer Ansiedlung in den Vereinigten Arabischen Emiraten? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

    Lombard Odier ist seit über 50 Jahren in der Vermögensverwaltung im Nahen Osten tätig. Wir verfügen über eine Vertretung in Dubaï und eine Zweigniederlassung in Abu Dhabi. Wollen Sie mehr über die Expertise von Lombard Odier im Nahen Osten erfahren? Besuchen Sie unsere Webseite.

    Wichtige Hinweise.

    Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre.

    Entdecken Sie mehr.

    Sprechen wir.
    teilen.
    Newsletter.