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    Expatriates in den Vereinigten Arabischen Emiraten: Absicherung der Angehörigen dank neuem Familienrecht (für Nicht-Muslime)

    Expatriates in den Vereinigten Arabischen Emiraten: Absicherung der Angehörigen dank neuem Familienrecht (für Nicht-Muslime)
    Joëlle de Cerjat Santa Cruz - Senior Wealth Planner - Middle East

    Joëlle de Cerjat Santa Cruz

    Senior Wealth Planner - Middle East

    Zahlreiche Expatriates lassen sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten nieder – in der Annahme, dies sei nur vorübergehend. Doch viele leben deutlich länger dort als ursprünglich geplant. Deshalb ist es gut, sich über das geltende Recht im Todesfall zu informieren – umso mehr, als am 1. Februar 2023 ein neues Gesetz für Nicht-Muslime in Kraft trat. Dieses Gesetz findet auf die gesamte nicht-muslimische Bevölkerung der Vereinigten Arabischen Emirate Anwendung – sowohl auf Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Emirate als auch auf Expatriates.

    Die Abfassung eines Testaments vor dem Umzug ins Ausland ist daher ein wichtiger erster Schritt, insbesondere wenn Immobilien ausserhalb der Vereinigten Arabischen Emirate vorhanden sind. Doch das reicht nicht immer aus. Wir raten ausdrücklich zu einer Nachlassplanung vor Ort, sobald Sie Ihren Wohnsitz in den Emiraten haben. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird – und nicht nach geltendem Recht, das bei fehlendem Testament anwendbar ist.

     

    Ein neues Familienrecht für Nicht-Muslime

    Die Vereinigten Arabischen Emirate haben ein neues Bundesgesetz über den Personenstand von Nicht-Muslimen eingeführt, das am 1. Februar in Kraft trat. Es deckt wichtige Familienfragen wie Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Erbrecht ab.

    Diese jüngsten Gesetzesänderungen regeln seit dem 1. Februar Erbfälle von Nicht-Muslimen anders als von Muslimen; für sie gilt weiterhin die Scharia.

    Mit der Einführung des neuen Gesetzes wird, wenn kein Testament vorhanden ist, die Scharia nicht mehr standardmässig auf den Nachlass von Nicht-Muslimen angewendet

    Welche wichtigen Informationen sollten Nicht-Muslime in Bezug auf den Nachlass beachten?

    Mit der Einführung des neuen Gesetzes wird, wenn kein Testament vorhanden ist, die Scharia nicht mehr standardmässig auf den Nachlass von Nicht-Muslimen angewendet.

     

    Ohne Testament:

    Stirbt eine Person und hinterlässt kein Testament, gilt folgende Nachlassregelung:

    1. Es gibt einen überlebenden Ehegatten und Kinder: Der überlebende Ehegatte erhält die Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte wird ohne Unterscheidung des Geschlechts zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt.
    2. Es gibt keine Kinder: Der überlebende Ehegatte erhält die Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Eltern der verstorbenen Person aufgeteilt.
    3. Es gibt einen überlebenden Ehegatten und nur noch einen Elternteil: Der überlebende Ehegatte erhält die Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte wird in zwei gleiche Teile aufgeteilt:
    4. Einen Teil erhält der überlebende Elternteil.
    5. Der andere Teil wird zu gleichen Teilen unter den Geschwistern der verstorbenen Person aufgeteilt.
    6. Es gibt nur noch einen Elternteil und keine Kinder, keinen Ehegatten und keine Geschwister der oder des Verstorbenen: Der überlebende Elternteil erhält das gesamte Erbe.
    7. Es gibt keinen Ehegatten, keine Kinder und keine Eltern: Das gesamte Erbe wird zu gleichen Teilen unter den Geschwistern der verstorbenen Person aufgeteilt.

    Zu beachten ist jedoch, dass das Gesetz derzeit noch nicht alle möglichen Konstellationen abdeckt. So äussert sich das Gesetz beispielsweise nicht zu dem Fall, dass eine verstorbene Person Kinder, aber keinen überlebenden Ehegatten hinterlässt. Nach Auffassung lokaler Rechtsanwälte erhalten dann die Kinder, ohne Unterscheidung des Geschlechts und zu gleichen Teilen aufgeteilt, das gesamte Erbe.

    Zudem ist nicht bekannt, ob an die Stelle eines zuvor verstorbenen Kindes dessen Kinder, also die Enkel der verstorbenen Person, treten können.

    Mit Testament: keine Pflichtteile

    Das neue Gesetz ermöglicht Nicht-Muslimen die Abfassung eines Testaments, mit dem sie ihr Vermögen nach ihren Wünschen vererben können. Pflichtteile gibt es dabei nicht.

    Das neue Gesetz ermöglicht Nicht-Muslimen die Abfassung eines Testaments, mit dem sie ihr Vermögen nach ihren Wünschen vererben können

    Lesen Sie auch: Nachfolgeplanung im Nahen Osten | Lombard Odier

     

    Registrierungsmöglichkeiten für Testamente

    Ein Testament zu verfassen und zu hinterlegen ist jedoch nicht immer unproblematisch: In den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten strenge Formvorschriften, die bei Nichteinhaltung zur Ungültigkeit des Testaments führen können.

    Daher ist es wichtig, sich von lokalen Fachleuten und zugelassenen Testamentsvollstreckern beraten zu lassen.

    In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es unterschiedliche Behörden und Optionen für die Registrierung eines Testaments. So können Testamente beim Dubai International Financial Centre (DIFC), beim Abu Dhabi Judicial Department (ADJD) oder auch beim Dubai Court registriert werden.

    Bei den Gerichten des DIFC gilt: Alle Anwälte, die bei der Abfassung und Registrierung von Testamenten beraten, müssen bei der Testamentsstelle der Gerichte des DIFC eingetragen sein. Die Liste der eingetragenen Anwältinnen und Anwälte kann im Register der Testamentsvollstrecker des DIFC abgerufen werden.

     

    Was gilt für ansässige Personen muslimischen Glaubens?

    gilt nicht für Muslime (Emirati oder Ausländer). Deren Nachlass wird weiterhin nach der Scharia geregelt.

    Es gibt jedoch einige schariakonforme Strategien der Nachlassplanung, die proaktiv umgesetzt werden können. Dazu zählt etwa eine Schenkung zu Lebzeiten.

    Die neue Gesetzesverordnung gilt nicht für Muslime, deren Nachlassplanung weiterhin nach der Scharia geregelt

    Fazit: Denken Sie an die Zukunft Ihrer Familie.

    Die neue Gesetzesverordnung gilt seit Februar in den gesamten Emiraten. Sie zielt vor allem darauf ab, der grossen nicht-muslimischen Expatriate-Bevölkerung entgegenzukommen. Dazu orientiert sie sich insbesondere am traditionellen britischen Common Law und schreibt den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau fest.

    Zu beachten ist: Trotz dieser Änderungen bleibt die Abfassung eines Testaments eine sinnvolle Vorsichtsmassnahme. Sie kann das Nachlassverfahren vereinfachen und bietet zudem mehr Flexibilität bei der Auswahl der Begünstigten.

    Noch ein abschliessender Hinweis: In bestimmten Situationen kann sich die Testamentsvollstreckung als kompliziert erweisen. Das gilt insbesondere, wenn keiner der Erben in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig ist. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt für Erbrecht zu beauftragen. Im Namen der erblassenden Person und der Erben leitet der Anwalt die notwendigen Schritte bei den zuständigen Gerichten ein. Ausserdem ist es sehr wichtig, insbesondere in den ersten Phasen der Abfassung eines Testaments angemessene Rechtsberatung einzuholen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass das Testament Gültigkeit besitzt und den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate entspricht.

    Wichtige Hinweise.

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