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    So investieren Sie für Ihre Zukunft und optimieren Ihre persönliche Besteuerung

    So investieren Sie für Ihre Zukunft und optimieren Ihre persönliche Besteuerung

    Anlageportfolios, Vorsorge, Steuern oder Hypothekarkredite... Zahlreiche Faktoren beeinflussen Performance und Wachstum Ihres Vermögens. Wir verraten Ihnen, wie Sie den Überblick behalten und Ihre Zukunft in Ruhe planen können.

    Unser Lebensstil und unsere Bedürfnisse wandeln sich mit zunehmender Geschwindigkeit und treffen auf tiefgreifende Veränderungen im Bereich des Finanzwesens und der Regulierung. Vor mehr als zehn Jahren haben wir deshalb unseren Vermögensverwaltungsansatz neu gedacht – mit dem Ziel, ihn sowohl agiler, als auch individueller zu gestalten. Wir berücksichtigen dabei die Umstände jedes einzelnen Kunden, seien es Selbstständigerwerbende, Angestellte, Unternehmer und Top Executives oder auch Rentner.

    Philippe Gay und Andreas Arni, die bei Lombard Odier für den Schweizer Markt verantwortlich zeichnen, erläutern uns den interdisziplinären Ansatz der steuereffizienten Vermögensverwaltung, die Portfoliomanagement, Nachfolgeplanung und technologische Anwendungen miteinander vereint.


    Wozu wurde die steuereffiziente Vermögensverwaltung geschaffen?

    Seit Beginn des neuen Jahrtausends hat sich das Anlageumfeld stark verändert: Es verzeichnete einen deutlichen Rückgang der Anleiherenditen, mehrere Finanzkrisen von grossem Ausmass, einen tendenziellen Anstieg der Steuerquote sowie rasche regulatorische Veränderungen. Alle diese Faktoren können sich beträchtlich auf das Vermögen auswirken. Dies gilt insbesondere bei Kunden, die eine bestimmte Einkommensstruktur oder eine erhebliche internationale Mobilität aufweisen, wie beispielsweise Unternehmer oder Top Executives.

    Uns war bewusst, dass wir für eine effiziente Vermögensverwaltung – egal wie vorteilhaft diese bereits ausgestaltet ist – über die reine Portfolioverwaltung hinausgehen mussten. Intern verfügten wir bereits über Experten für die Vermögensplanung. Vor zehn Jahren haben wir dann beschlossen, sie systematischer einzubeziehen, um finanzplanerische- und steuerliche Effekte auf das Vermögen unserer Kunden so präzise wie möglich zu berücksichtigen.

    Ausserdem haben wir immer mehr Elemente direkt in unsere intern entwickelten IT-Systeme integriert, um beispielsweise die Einhaltung der Steuervorschriften bei den Anlagen unserer Kunden zu gewährleisten, aber auch, um ihnen die jährliche Berichterstattung und das Vorgehen bei der Steuererklärung zu erleichtern.

    Auch die Bedürfnisse der Schweizer Gesellschaft und somit der Kunden haben sich weiterentwickelt. Wie berücksichtigen Sie diese?

    In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt der Vermögensverwaltung für Anleger mit Wohnsitz in der Schweiz in erster Linie auf Sparbeträgen, und zwar vor allem für Personen, die ihre berufliche Aktivität bereits aufgegeben hatten. Unser TEM-Ansatz, den wir als „Multi-Pocket“ bezeichnen, ist eine willkommene Ergänzung für Personen, die weiterhin berufstätig sind und deren Vermögen nicht allein auf die Erzielung eines Sparbetrag ausgerichtet ist. Häufig ist die Orientierung ihres Vermögen noch auf ihre Tätigkeit konzentriert, sei dies auf ihr Unternehmen oder ihr Vorsorgeguthaben. Diese Bereiche wurden von den Privatbankiers früher eher ausser Acht gelassen.

    In den kommenden Jahren werden in der Schweiz einerseits fast 200’000 Babyboomer ihre Berufstätigkeit beenden und andererseits schätzungsweise rund 75’000 KMU ihre Unternehmensnachfolge regeln. Unser Vorgehen bei der Verwaltung des Gesamtvermögens ist deshalb eine ganz konkrete Reaktion auf die Bedürfnisse unserer Gesellschaft. Für die Verwaltung eines Vermögens ist es unter anderem entscheidend, seine Berufstätigkeit gut vorbereitet aufzugeben: Man kann Wert zerstören, sich möglichen Mehrwert entgehen lassen oder von einem letzten Vermögenszuwachs profitieren. Für unsere Kunden zielen wir natürlich auf die letzte Option ab. 

    In den kommenden Jahren werden in der Schweiz einerseits fast 200’000 Babyboomer ihre Berufstätigkeit beenden und andererseits schätzungsweise rund 75’000 KMU ihre Unternehmensnachfolge regeln

    Wie wird dieser Ansatz für die Kunden in der Praxis umgesetzt?

    Wir bieten einen ganzheitlichen Ansatz, wir berücksichtigen also die Gesamtheit des Vermögens, um eine robuste Struktur aufzubauen und den gängigen Siloansatz zu vermeiden. Wir setzen jedes Element des Vermögens in einen globalen Zusammenhang, um zu beurteilen, ob die bestehende Struktur optimal ist, damit die unterschiedlichen Vermögenswerte im Rahmen geeigneter und effizienter Anlagelösungen verwaltet werden.

    Die für die Person oder das Anlageinstrument geltende Besteuerung kann die Performance gewisser Anlagen erheblich beeinflussen. Hierbei ist für den Kunden nicht die Bruttoperformance seiner Anlagen von Bedeutung, sondern vielmehr die Performance, die ihm nach Steuern zufliesst. Nach unseren Berechnungen kann eine steuereffiziente Verwaltung bei gleichem Umfang und vergleichbarem Risikoniveau jährlich rund 0.5 bis 1% zusätzliche Performance erzielen, was nach zehn oder 20 Jahren einen bedeutenden Unterschied ausmacht.

    Nach unseren Berechnungen kann eine steuereffiziente Verwaltung bei gleichem Umfang und vergleichbarem Risikoniveau jährlich rund 0.5 bis 1% zusätzliche Performance erzielen, was nach zehn oder 20 Jahren einen bedeutenden Unterschied ausmacht

    Allerdings handelt es sich hier nicht um einen statischen Ansatz, da er sich stets den Lebensumständen und den Zielsetzungen unserer Kunden anpasst. Denken sie darüber nach, sich im Ausland niederzulassen? Werden sie ihr Unternehmen veräussern? Beabsichtigen sie, in den nächsten Jahren in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen? Je nach den Absichten unserer Kunden überprüfen wir ihre Vermögensstruktur, um ihnen bei Bedarf Anpassungsvorschläge für die Zukunft zu unterbreiten. 


    Die Vorsorge ist eine der Stärken Ihres Angebots. Weshalb ist es sinnvoll, damit eine Privatbank zu beauftragen?

    Die Vorsorge wird häufig vernachlässigt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz bieten jedoch zahlreiche interessante Möglichkeiten, sein Vorsorgevermögen anzulegen, seine Vorsorgesituation zu verbessern und zugleich die Steuerbelastung zu verringern. So sind bis zur Auszahlung beispielsweise Erträge, die im Vorsorgevermögen anfallen, von der Einkommenssteuer ausgenommen und das Vorsorgeguthaben unterliegt nicht der Vermögenssteuer.

    Wir schaffen bei der Beratung, Planung und Verwaltung dieses wichtigen Bestandteils des Vermögens einen Mehrwert. Und das gilt ungeachtet des Alters, denn Vorsorgestrategien können die Gesamtperformance des Vermögens bereits ab einem Alter von 30 oder 40 Jahren erhöhen. Dies stimmt vollkommen mit unserer langfristigen Vision überein, da diese Strategien für mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte aufgesetzt werden können. Die Kunden können aber bereits sehr schnell ab dem ersten Jahr von den Ergebnissen und Vorzügen profitieren.


    Wie zum Beispiel?

    Wir zitieren gerne den Fall von Kunden, die Unternehmer oder Selbstständigerwerbende sind. Die meisten von ihnen haben viel Zeit und Energie auf ihre Tätigkeit verwendet und mit Fünfzig häufig den Grossteil ihres Vermögens in ihr Unternehmen investiert, ohne aber je wirklich vorgesorgt zu haben. Ihr unternehmerischer Erfolg ist sicherlich zu begrüssen, doch aus Sicht des Gesamtvermögens ist die Situation nicht zwangsläufig optimal. Je nach individueller Ausgangslage können mehrere Strategien für sie selbst oder ihr Unternehmen aufgestellt werden, wie z.B. Einkäufe in die zweite Säule oder die Erstellung eines überobligatorischen Vorsorgeplans. Dank der Betreuung durch einen sachverständigen Privatbankier, der alle Elemente des Vermögens im Auge behält, kann einerseits die Gesamtsteuerbelastung optimiert und andererseits der Ruhestand sorgenfrei vorbereitet werden.

    einerseits die Gesamtsteuerbelastung optimiert und andererseits der Ruhestand sorgenfrei vorbereitet werden

    Und wer kein Unternehmer oder Selbstständigerwerbender ist?

    Je nachdem, in welcher Lebensphase sie sich befinden, gibt es auch für Angestellte oder Top Executives zahlreiche Möglichkeiten. Zur Vereinfachung nehmen wir einen relativ klassischen Lebenslauf an: Man fängt im Allgemeinen in seinen Zwanzigern an zu arbeiten, zum Beispiel mit einem Gehalt von 100. Mit vierzig oder fünfzig Jahren entspricht dieses Gehalt dann vielleicht 250 oder 350. Also ist es theoretisch möglich, fehlende Beitragsjahre einzukaufen, als hätte man von Beginn der Karriere an 250 oder 350 erhalten. Die Höhe der möglichen Einkäufe wird gemeinsam mit den Vorsorgeeinrichtungen berechnet und kann grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wir können auch massgeschneiderte überobligatorische Vorsorgepläne erstellen oder Freizügigkeitsguthaben verwalten.


    Mittlerweile besteht überdies auch die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Anlagestrategien zu wählen, nicht wahr?

    Ja, genau. Die Möglichkeit, einen überobligatorischen Vorsorgeplan (oder alternativ 1e) zu erstellen, erlaubt den Versicherten die Wahl ihrer Anlagestrategie für Löhne von über dem Anderthalbfachen des BVG-Maximallohns. Das Vorsorgekapital wird dann je nach ihrem individuellen Risikoprofil investiert. Die gesamte erzielte Performance fällt – im Gegensatz zu herkömmlichen Lösungen – dem einzelnen Versicherten zu, er hat aber auch die potenziellen Verluste selber zu tragen. Selbstverständlich werden nur Anlagen innerhalb des strikten Rahmens der BVV2 getätigt. In jedem Fall können derartige Pläne eine besonders interessante Ergänzung für diejenigen sein, die bei ihrer Vorsorgeplanung aktiv auf die Anlagestrategie einwirken und von den damit verbundenen Steuervorteilen profitieren wollen.


    Sie haben mehrere Partnerschaften mit Vorsorgeinstitutionen geknüpft. Wie stellen sich die verschiedenen Rollen dar?

    Als Bankiers kümmern wir uns um die Verwaltung der Vorsorgeguthaben, doch alle die verwalteten Werte sind wie vom Gesetz verlangt bei Vorsorgeinstitutionen hinterlegt. Um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen, arbeiten wir mit verschiedenen anerkannten Vorsorgeinstitutionen zusammen. Vor zwei Jahren haben wir zudem ausserdem erfolgreich mehrere Anlagestrategien für Vorsorgegelder aufgelegt: Unsere «My Private Pension»-Lösungen. Heute verwalten wir für unsere Privatkunden Vorsorgeguthaben in Höhe von mehr als 2 Milliarden Schweizer Franken.

    Heute verwalten wir für unsere Privatkunden Vorsorgeguthaben in Höhe von mehr als 2 Milliarden Schweizer Franken

    Berücksichtigt der Ansatz der steuereffizienten Verwaltung neben der Vorsorge auch andere Elemente wie Immobilien?

    Absolut, unser Ansatz berücksichtigt auch Immobilien, eine wichtige Anlageklasse für unsere Kunden. Wir sind der Ansicht, dass für eine effiziente Verwaltung nicht nur Aktiven berücksichtigt werden sollen, sondern im Falle einer Verschuldung auch die Passiven. Wir bieten unseren Kunden deshalb auch eine Hypothekarberatung an, um einerseits ihre Zinssätze neu zu verhandeln, oder andererseits in Abhängigkeit von ihren Einkünften, ihrem Vermögen und der Steuersituation ihr optimales Verschuldungsniveau festzulegen. Selbst wenn man finanziell in der Lage ist, einen Kredit vollständig zurückzuzahlen, ist das steuerlich und finanzplanerisch gesehen nicht immer von Interesse. Es ist daher wichtig, alle Möglichkeiten zu untersuchen und einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen.

    Schliesslich sind unsere Bankiers dazu da, um unsere Kunden bei allen Ereignissen ihres Privat- oder Berufslebens zu begleiten, egal, ob es sich um den Erwerb einer Immobilie, einen Umzug ins Ausland, die Veräusserung eines Unternehmens oder die Übertragung des Vermögens im Rahmen der Nachfolgeplanung handelt.

    Wichtige Hinweise.

    Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre.

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