Das Jahr 2025 könnte einen bedeutenden Wendepunkt in der Besteuerung natürlicher Personen in der Schweiz darstellen. Kantonale Reformen, eidgenössische Debatten, Volksinitiativen: ein Überblick über die bereits in Kraft getretenen Massnahmen, die laufenden Projekte und die Perspektiven, die es im Auge zu behalten gilt.
Was sich im Januar 2025 geändert hat: Steuersenkungeninder Westschweiz
Seit dem 1. Januar 2025 haben mehrere Westschweizer Kantone ihre Besteuerung für natürliche Personen angepasst. In den Kantonen Genf und Waadt wurden Senkungen der Einkommenssteuer beschlossen.
In Genf ist diese Reform Teil einer Strategie zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit mit dem Ziel, die Abwanderung wohlhabender Steuerzahler zu verhindern. Auch der Kanton Waadt hat seine Tarife nach unten angepasst – insbesondere zugunsten der Mittelschicht.
Zudem hat der Kanton Waadt Erleichterungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer für
direkte Nachkommen eingeführt. Dadurch werden familieninterne Vermögensübertragungen weniger kostenintensiv. Diese Reform, die von Notaren und Steuerexperten begrüsst wurde, soll die generationenübergreifende Vermögensweitergabe erleichtern.
Steuerliche Neuerungen in derDeutschschweiz
In der Deutschschweiz sind in den meisten Kantonen grundsätzlich keine nennenswerten Neuerungen zu verzeichnen. Die Anpassung der Gewinnsteuern an die neue OECD- Mindestbesteuerung ist zum Teil bereits umgesetzt oder noch im Gange. Im Kanton Zürich haben einige Gemeinden ihren Steuerfuss gesenkt, andere hingegen haben ihn erhöht. Erwähnenswert ist, dass der Kanton Zürich trotz intensiver Diskussionen über
seine Standortattraktivität nur eine marginale Senkung seiner hohen Unternehmenssteuern vorgenommen hat. Der Kanton Zug hat Anpassungen vorgenommen, die sich vor allem auf Mieter und Familien auswirken. Im Kanton Luzern haben zum Teil bereits steuerlich attraktive Gemeinden ihre Steuern gesenkt. Einige Kantone planen die Erhöhung der Steuerwerte für Liegenschaften, da die Verkehrswerte in den letzten Jahren massiv gestiegen sind.
Reformen, die demnächst zur Abstimmung kommen: Abschaffung des Eigenmietwerts und eine neue Erbschafts- steuerinitiative
Abschaffung des Eigenmietwerts
Die Diskussion um die Abschaffung des sogenannten Eigenmietwerts – einer fiktiven Besteuerung von Wohneigentümerinnen und -eigentümern – wird seit mehreren Jahren geführt. Im Jahr 2024 hat das Parlament den ursprünglichen Entwurf stark überarbeitet, sodass der finale Text nicht mehr die erwarteten Vorteile bringt.
Konkret würde die Abschaffung des Eigenmietwerts auf Haupt- und Zweitwohnsitze auch den Wegfall von Abzügen für Unterhaltskosten, energetische Investitionen (auf Bundesebene) und die drastische Reduktion des Schuldzinsabzugs bedeuten. Um Einnahmeverluste teilweise zu kompensieren, ist zudem die Einführung einer neuen Steuer auf Zweitwohnungen vorgesehen. Das Inkrafttreten dieser Reform hängt von einer Volksabstimmung ab und ist frühestens ab 2027 realistisch.
Neue Erbschaftsteuerinitiative
Die von den Jungsozialisten lancierte Initiative schlägt die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer vor. Die Steuer würde auf Beträge erhoben, die einen Freibetrag von 50 Millionen übersteigen. Im Falle einer Annahme würde die Initiative am Tag nach der Abstimmung in Kraft treten, mit der Folge, dass die Steuer ab diesem Datum erhoben würde. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, da er überzeugt ist, dass sie die Schweiz für vermögende Personen weniger attraktiv machen würde. Sie würde auch Unternehmern erhebliche Schwierigkeiten bereiten, da keine spezifischen Massnahmen in Bezug auf die betrieblichen Vermögenswerte vorgesehen sind. Ebenso rufen die meisten Parteien dazu auf, gegen diese Initiative zu stimmen. Ein breiter Konsens erwartet eine Ablehnung dieser Initiative, die als zu extrem angesehen wird.
Im Blick behalten: Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Vorsorge
Anfang des Jahres hat der Bundesrat angekündigt, dass er an seinem Willen festhält, die Besteuerung von Kapitalleistungen aus der zweiten und der Säule 3a auf Bundesebene zu erhöhen. Zu diesem Zweck hat er beschlossen, die Einführung eines neuen progressiven Sondertarifs vorzuschlagen. Ziel dieses neuen Tarifs ist es, kleinere Kapitalbezüge weiterhin moderat zu besteuern – grössere Bezüge hingegen würden deutlich stärker belastet als bisher.
Derzeit werden Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a separat und zu einem reduzierten Satz von einem Fünftel (maximal 2,3% bei der direkten Bundessteuer) besteuert. Bei Annahme der Reform könnte die maximale Steuerbelastung auf Bundesebene auf rund 10% steigen .
Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen, und es wurden zahlreiche ablehnende Stellungnahmen eingereicht. Nun liegt der Ball beim Bundesrat, der in den kommenden Monaten seine Botschaft an die Räte überweisen dürfte. Wenn der Zeitplan eingehalten wird, könnten diese die Vorlage bereits in der Wintersession 2025/2026 behandeln.
Fazit
Zwischen lokalen Steuersenkungen, laufenden Strukturreformen und potenziell weitreichenden Volksinitiativen erlebt die Schweizer Steuerlandschaft im Jahr 2025 eine intensive Dynamik. Während einige Massnahmen bereits umgesetzt sind, müssen andere noch parlamentarische und demokratische Etappen durchlaufen, wobei die Auswirkungen je nach Kanton und persönlicher Situation sehr unterschiedlich ausfallen können. Für Steuerzahler sind vorausschauendes Handeln und eine persönliche Steuerberatung mehr denn je von entscheidender Bedeutung.
Fokus auf den Kanton Zürich: Neue Steuerwerte für Liegenschaften im Kanton Zürich ab 1. Januar 2026
Der Kanton Zürich hat am 17. September 2024 darüber informiert, dass die Weisung zur Bewertung von Liegenschaften und zum Eigenmietwert aktualisiert worden ist. Diese wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die sogenannte Härtefallregel soll ebenfalls zum selben Zeitpunkt wieder eingeführt werden. Die Neufestsetzungen der Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte werden durch die Gemeinden erfolgen und Anfang 2027 versendet. Es gilt im Einzelfall zu prüfen, ob die Neufestlegung korrekt erfolgt ist; im gegenteiligen Fall wäre dies im Rahmen des Einschätzungsverfahrens zu beanstanden.
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