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    Sieben Punkte, die Sie vor dem Verkauf Ihres Start-ups beachten sollten

    Sieben Punkte, die Sie vor dem Verkauf Ihres Start-ups beachten sollten

    Artikel veröffentlicht auf siliconluxembourg.lu, 10. Mai 2023

    Nach Jahren harter Arbeit, schlaflosen Nächten sowie Höhen und Tiefen sehen manche Unternehmerinnen und Unternehmer das Licht am Ende des Tunnels: ihren Ausstieg. Eine Ausbezahlung scheint nach vielen Jahren im Dienst des Start-ups ganz einfach zu sein; doch diese letzte Wegstrecke enthält ebenso viele Stolpersteine wie die vorherigen.

    Nur wenige Unternehmer erkennen die möglichen Fallen so gut wie die Expertinnen und Experten von Lombard Odier. Mit weltweit über 2’700 Mitarbeitenden, davon alleine 200 in Luxemburg, und über 225 Jahren Erfahrung verfügt die Bank über das nötige Know-how im Bereich Unternehmerkunden.

    „Als Referenzbank für Unternehmer und als Gruppe im alleinigen Besitz ihrer Geschäftsführenden Teilhaber , die direkt in das Geschäft eingebunden sind, denken wir als Unternehmen“, sagt Carl Verbrugge, einer der Teilhaber der Bankengruppe. Und fügt hinzu: „Viele unserer Kundinnen und Kunden sind bereits Unternehmer oder werden in Zukunft Unternehmer sein.“

    Als Frühinvestor bei drei Unternehmen hat Carl Verbrugge bereits mit zahlreichen Unternehmern zusammengearbeitet. Er weiss, dass es beim Verkauf eines selbst aufgebauten Unternehmens um weit mehr geht als nur um den besten Finanzdeal. Nachfolgend finden Sie sieben Punkte, die jeder Unternehmer vor dem Verkauf des eigenen Unternehmens beachten sollte.

     

    1. Schaffen Sie den nötigen Rahmen

    Je früher Sie über einen potenziellen Ausstieg und die entsprechenden Voraussetzungen für einen möglichst reibungslosen Ablauf nachdenken, desto besser. Für Carl Verbrugge bedeutet das, direkt bei der Eintragung des Unternehmens einen Gesellschaftervertrag abzuschliessen.

    „Wir empfehlen jungen Unternehmerinnen und Unternehmern, einen formalen Rahmen zu schaffen und alle wichtigen Punkte schriftlich festzuhalten: Das ist Bestandteil einer soliden Unternehmensführung. So sind Sie auf lange Sicht geschützt und stehen gegenüber Investoren besser da“, erklärt Carl Verbrugge.

     

    2. Sorgen Sie für einen Datenraum

    Eng verknüpft mit dem formalen Rahmen ist die Existenz eines Datenraums. Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Unternehmen zu verkaufen, werden interessierte Investoren eine sogenannte Vendor Due Diligence durchführen, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist.

    „Wichtig ist, die richtigen Grundlagen für einen gut strukturierten Datenraum zu schaffen; denn dieser sorgt für einen schnelleren Verkauf. Ohne den nötigen Datenraum müssen Sie sechs Monate zusätzliche Arbeit einkalkulieren: sechs Monate, in denen sich das Unternehmen nicht so stark auf das Kerngeschäft konzentriert, wie es sollte“, meint Carl Verbrugge.

     

    3. Führen Sie den Verkauf nicht selbst durch

    Auch wenn es sich um einen allgemeinen und einvernehmlichen Verkauf des Unternehmens handelt, sollten Sie diesen nicht selbst durchführen, selbst wenn Sie über die erforderlichen Kompetenzen verfügen.

    „In der Regel wird der mit einem Verkauf verbundene Stress unterschätzt. Der Verkauf des eigenen Unternehmens ist ein äusserst anstrengender und häufig sehr emotionaler Prozess. Das macht es schwer, die Verhandlungen selbst zu führen“, erklärt Carl Verbrugge.

    Als Referenzbank für Unternehmer und als Gruppe im alleinigen Besitz ihrer Geschäftsführenden Teilhaber, die direkt in das Geschäft eingebunden sind, denken wir als Unternehmen

    4. Diversifizieren Sie sukzessive

    Bevor Gründer ihren Ausstieg in Betracht ziehen, sollten sie ihr Unternehmen diversifizieren und sukzessive Geld abziehen.

    „Während der Finanzierungsrunden kaufen Investoren gerne zusätzliche Anteile von den Gründern. Der Verkauf dieser Anteile ist eine gute Idee, denn so fliesst zusätzliches Geld in die Taschen der Gründer. Zudem ist der finanzielle Stress später geringer, wenn die Gründerin oder der Gründer aus dem Unternehmen aussteigen will“, sagt Carl Verbrugge.

     

    5. Berücksichtigen Sie Ihre Position

    Achten Sie darauf, dass Sie nicht zu eng mit dem Unternehmen verbunden sind, wenn Sie Ihre Verkaufsabsicht bekannt geben. Die Anteilsinhaber könnten Sie ansonsten dazu bringen, länger als gewollt im Unternehmen zu bleiben – um sicherzustellen, dass Ihre Abwesenheit das weitere Wachstum des Unternehmens nicht beeinträchtigt.

    „Je stärker das Unternehmen von Ihnen abhängig ist, desto eher wird ein Käufer das Unternehmen im direkten Zusammenhang mit Ihnen bewerten. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit grösser, dass man Sie bittet, zu bleiben“, so Carl Verbrugge.

     

    6. Sie sind auch ein Risikofaktor

    Viele Gründer und Mitgründer vergessen, dass sie selbst auch Risikofaktoren darstellen: durch Ereignisse wie Scheidung, Geschäftsunfähigkeit oder Tod. Wurden keine rechtlichen Vorkehrungen getroffen, können diese Ereignisse erhebliche Auswirkungen haben.

    „Solche Ereignisse können den sogenannten Cap Table zerstören, weil sie unvorhergesehen eintreten und weitreichende Auswirkungen haben können. Deshalb ist es wichtig, die richtigen Vorkehrungen zu treffen – für den Fall, dass etwas passiert“, erklärt Carl Verbrugge.

     

    7. Den richtigen Augenblick gibt es nicht

    Wenn es darum geht, den besten Zeitpunkt für den Verkauf zu finden, können Sie sicher sein, dass es diesen nicht gibt. Sie können nur für einen guten Gesellschaftervertrag sorgen, der Ihnen eine gewisse Flexibilität bei der Entscheidung gibt, wann und wie Sie aussteigen.

    Carl Verbrugge formuliert es so: „Den richtigen Augenblick gibt es nicht. Entweder ist es zu früh oder zu spät. Entscheidend ist jedoch, einen Gesellschaftervertrag zu haben.“

    Wichtige Hinweise.

    Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre.

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