4. Diversifizieren Sie sukzessive
Bevor Gründer ihren Ausstieg in Betracht ziehen, sollten sie ihr Unternehmen diversifizieren und sukzessive Geld abziehen.
„Während der Finanzierungsrunden kaufen Investoren gerne zusätzliche Anteile von den Gründern. Der Verkauf dieser Anteile ist eine gute Idee, denn so fliesst zusätzliches Geld in die Taschen der Gründer. Zudem ist der finanzielle Stress später geringer, wenn die Gründerin oder der Gründer aus dem Unternehmen aussteigen will“, sagt Carl Verbrugge.
5. Berücksichtigen Sie Ihre Position
Achten Sie darauf, dass Sie nicht zu eng mit dem Unternehmen verbunden sind, wenn Sie Ihre Verkaufsabsicht bekannt geben. Die Anteilsinhaber könnten Sie ansonsten dazu bringen, länger als gewollt im Unternehmen zu bleiben – um sicherzustellen, dass Ihre Abwesenheit das weitere Wachstum des Unternehmens nicht beeinträchtigt.
„Je stärker das Unternehmen von Ihnen abhängig ist, desto eher wird ein Käufer das Unternehmen im direkten Zusammenhang mit Ihnen bewerten. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit grösser, dass man Sie bittet, zu bleiben“, so Carl Verbrugge.
6. Sie sind auch ein Risikofaktor
Viele Gründer und Mitgründer vergessen, dass sie selbst auch Risikofaktoren darstellen: durch Ereignisse wie Scheidung, Geschäftsunfähigkeit oder Tod. Wurden keine rechtlichen Vorkehrungen getroffen, können diese Ereignisse erhebliche Auswirkungen haben.
„Solche Ereignisse können den sogenannten Cap Table zerstören, weil sie unvorhergesehen eintreten und weitreichende Auswirkungen haben können. Deshalb ist es wichtig, die richtigen Vorkehrungen zu treffen – für den Fall, dass etwas passiert“, erklärt Carl Verbrugge.
7. Den richtigen Augenblick gibt es nicht
Wenn es darum geht, den besten Zeitpunkt für den Verkauf zu finden, können Sie sicher sein, dass es diesen nicht gibt. Sie können nur für einen guten Gesellschaftervertrag sorgen, der Ihnen eine gewisse Flexibilität bei der Entscheidung gibt, wann und wie Sie aussteigen.
Carl Verbrugge formuliert es so: „Den richtigen Augenblick gibt es nicht. Entweder ist es zu früh oder zu spät. Entscheidend ist jedoch, einen Gesellschaftervertrag zu haben.“
Wichtige Hinweise.
Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre.
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