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Die Bank Lombard Odier & Co AG («Lombard Odier»), ein führender internationaler Vermögensverwalter mit Sitz in der Schweiz, gibt die Ernennung von Mark Goddard zum Chief Executive Officer UK mit Wirkung zum 26. November 2024* bekannt. Er wird am Standort London tätig sein und an Duncan MacIntyre, Limited Partner und regionaler Leiter für das Vereinigte Königreich, sowie an Stephane Herrmann, CEO Lombard Odier (Europe) S.A., berichten.
In dieser Funktion wird Mark Goddard die Geschäftsstelle London für den Bereich Privatkunden der Bank beaufsichtigen. Zudem wird er das Team aus Bankiers und Anlageexperten leiten und das kräftige Wachstum von Lombard Odier in diesem strategisch wichtigen Markt weiter vorantreiben.
Mark Goddard begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2001 als Bankier bei Coutts. Er wechselte 2005 zu UBS, wo er in verschiedenen leitenden Positionen britische Kundinnen und Kunden betreute. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf Unternehmern. Zuletzt war er als UBS Head of UK HNW tätig. Er besitzt Master-Abschlüsse in europäischer Wirtschaft, Vermögensverwaltung und Finanzen des Royal Holloway College, der William E. Simon School of Business bzw. der Universität Bern.
Duncan MacIntyre, Limited Partner und regionaler Leiter für das Vereinigte Königreich bei Lombard Odier Private Bank, erklärt: «Wir freuen uns sehr, in dieser für die Region Vereinigtes Königreich spannenden Phase des Wachstums, Mark Goddard in unserem Team begrüssen zu können. Wir haben grosses Vertrauen in seine Fähigkeit, unser Geschäft im Vereinigten Königreich zu leiten, zu entwickeln und dessen Wachstum voranzutreiben. Seine Erfahrung in der Betreuung von Unternehmern wird überaus wertvoll sein, da wir unseren Marktanteil in diesem wichtigen Kundensegment vergrössern wollen.»
«Wir freuen uns sehr, in dieser für die Region Vereinigtes Königreich spannenden Phase des Wachstums, Mark Goddard in unserem Team begrüssen zu können.»
Duncan MacIntyre, Limited Partner und regionaler Leiter für das Vereinigte Königreich
*Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
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