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    Salär oder Dividende – wie soll man sich im neuen steuerlichen Umfeld positionieren?

    Salär oder Dividende – wie soll man sich im neuen steuerlichen Umfeld positionieren?

    Dieser Artikel wurde in Handelszeitung am 20. November 2019 veröffentlicht.

    Die neue Unternehmenssteuerreform tritt nächstes Jahr in Kraft. Unternehmer können den steuerlichen Auswirkungen mit einer gemischten Lösung – Salär UND Dividende –, vor allem aber mit der Einführung einer echten Vorsorgestrategie begegnen.

    Die Besteuerung von Unternehmen und Unternehmern hat sich in den letzten zehn Jahren immer wieder verändert. Mit der zweiten Unternehmenssteuerreform, die am 1. Januar 2011 in Kraft trat, wurde insbesondere eine reduzierte Dividendenbesteuerung eingeführt, wenn ein Unternehmer mit mindestens 10% an seiner Gesellschaft beteiligt ist. Die Gewinnausschüttung in Form einer Dividende hat daher logischerweise zugenommen. Diese Reform hat auch ermöglicht, eine neutrale Besteuerung in Bezug auf die Rechtsform der Gesellschaft (Einzelfirmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) zu erreichen.

    In jedem Fall ist neben Salär und Dividende ein dritter Faktor zu berücksichtigen: die Altersvorsorge

    Im vergangenen Mai hat die Schweiz in einer Volksabstimmung das neue Unternehmenssteuergesetz, „STAF1 genannt, angenommen. Eine der wichtigsten Massnahmen ist die drastische Senkung des Gewinnsteuersatzes, zumindest in einigen Kantonen.

    Diese verschiedenen Reformen werfen bei den Unternehmensleitern nach wie vor viele Fragen zur Salärpolitik für sie selbst und zur Strategie für die Dividendenausschüttung auf.

    In diesem Zusammenhang werden wir sehen, welche Auswirkungen diese beiden Optionen haben und wie Unternehmer eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie umsetzen können. In jedem Fall ist neben Salär und Dividende ein dritter Faktor zu berücksichtigen: die Altersvorsorge. Wir werden sehen, welche entscheidende Bedeutung letztere für die Gesamtsteuerbelastung hat.


    Salär und Dividende: Auswirkungen auf die Einkommens- und Vermögenssteuer des Unternehmers

    Das Salär und die Dividende unterliegen vollumfänglich der Einkommenssteuer. Wie weiter oben erwähnt, können Dividenden einem niedrigeren Steuersatz unterliegen, wenn der Aktionär mindestens 10% des Aktienkapitals hält.

    Für die Berechnung der Vermögenssteuer stützt sich die Beurteilung des Unternehmenswerts – wenn ein Unternehmen nicht an der Börse kotiert ist – sowohl auf den „Substanzwert“ als auch auf den von der Steuerverwaltung ermittelten „Ertragswert“.

    Die Zahlung einer Dividende reduziert den Ertragswert des Unternehmens nicht. Dagegen wirkt sie sich auf den Substanzwert aus, da ein Teil der Reserven der Gesellschaft auf die Aktionäre übertragen wird.

    Die Zahlung eines Salärs hingegen verringert sowohl den Substanzwert als auch den Ertragswert des Unternehmens. Dadurch kann der Wert des Unternehmens erheblich sinken, was zu einer deutlichen Verringerung der Vermögenssteuer des Unternehmers führt.

    Die von Unternehmern und Selbstständigen oft vernachlässigte Vorsorge bietet mehrere Möglichkeiten, um die Steuerlast zu senken, und bietet zugleich einen angemessenen Versicherungsschutz

    Besondere Rolle der Altersvorsorge bei der Besteuerung

    Die von Unternehmern und Selbstständigen oft vernachlässigte Vorsorge bietet mehrere Möglichkeiten, um die Steuerlast zu senken, und bietet zugleich einen angemessenen Versicherungsschutz. Parallel oder alternativ zur obligatorischen beruflichen Vorsorge kann der Unternehmeraktionär – mit allen oder einem Teil der Mitarbeitenden seines Unternehmens – der überobligatorischen beruflichen Vorsorge angeschlossen sein.

    Ein solcher Anschluss führt insbesondere zu einer Erhöhung der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlbaren ordentlichen Beiträge. Während der gesamten Phase des Vorsorgeaufbaus kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer seine ordentlichen Beiträge von der Steuer abziehen.

    Parallel oder alternativ zur obligatorischen beruflichen Vorsorge kann der Unternehmeraktionär – mit allen oder einem Teil der Mitarbeitenden seines Unternehmens – der überobligatorischen beruflichen Vorsorge angeschlossen sein.

    Darüber hinaus ist es möglich, Beitragsjahre einzukaufen, um die Vorsorgelücke zu schliessen. Diese Einkäufe entsprechen den Jahren, in denen der Versicherte der beruflichen Vorsorge nicht oder nicht zu ähnlichen Bedingungen angeschlossen war. Sie sind vollständig vom steuerbaren Einkommen des Versicherten abzugsfähig.


    Soll der Vorsorgeplan durch Salär oder Dividende finanziert werden?

    Die Höhe des Salärs sowie der Beitragssatz der beruflichen Vorsorge wirken sich direkt auf den Betrag aus, der eingekauft, d. h. in die Pensionskasse eingezahlt, werden kann. Diese Einkäufe können durch das Salär des Unternehmeraktionärs, durch andere Elemente seines Vermögens oder durch Dividenden finanziert werden, die von der Gesellschaft ausgeschüttet werden.

    Dabei ist unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren (Reinvestitionen in das Unternehmen, Privatleben sowie Lebensstil des Unternehmers usw.) die richtige Balance zu finden. Generell ist eine gemischte Lösung vorzuziehen. In diesem Fall ist es eine Vergütung, die sich einerseits aus dem Salär, das z. B. der Finanzierung der Lebensweise des Unternehmers dient, und andererseits aus der Dividende zusammensetzt, mit welcher der Einkauf fehlender Beitragsjahre finanziert werden soll.

    Die Dividenden werden dann einfach über den Unternehmeraktionär an seine berufliche Vorsorge weitergeleitet. Dadurch wird die Besteuerung der Dividenden durch die Einkäufe von Beitragsjahren „neutralisiert“. Gleiches kann für das Salär gelten – zumindest für den Teil des Salärs, der für den Lebensstil des Unternehmers nicht notwendig ist.

    Erzielt die Gesellschaft einen Vorsteuergewinn von CHF 500’000 und wird dieser ganze Betrag vom Unternehmeraktionär in Form von Salär und/oder Dividende entnommen, ist es interessant, aufzuzeigen, wie die Einkäufe von Beitragsjahren die steuerliche Situation des Unternehmers beeinflussen.

    Entscheidet sich der Unternehmer beim Eintritt in den Ruhestand für die Auszahlung seines beruflichen Vorsorgeguthabens in Form von Kapital, werden auf die Dividenden oder Saläre, die an dieser Kapitalbildung beteiligt waren, die ermässigten Steuersätze angewandt, die für die berufliche Vorsorge gelten.

    1 Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
    2 Berechnungen am Beispiel eines Unternehmens mit Sitz in Nyon. Der Unternehmeraktionär wohnt ebenfalls in Nyon. 2019 geltende Höchststeuersätze.

    Wichtige Hinweise.

    Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend "Lombard Odier") herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre. 

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