corporate

    Auswirkungen von COVID-19 auf Ihr Vermögen: 5 Punkte, die Sie beachten sollten

    Auswirkungen von COVID-19 auf Ihr Vermögen: 5 Punkte, die Sie beachten sollten
    Gilles Panchard - Financial Planner<br/>LO Patrimonia SA<br/>Lombard Odier Group

    Gilles Panchard

    Financial Planner
    LO Patrimonia SA
    Lombard Odier Group
    Thomas Wyss - Head Wealth Planning <br/>Lombard Odier & Co AG Zürich

    Thomas Wyss

    Head Wealth Planning
    Lombard Odier & Co AG Zürich

    Wer sein Vermögen schützen will, muss die Auswirkungen und Nebeneffekte der Gesundheitskrise auf die Vermögensverwaltung berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Selbständigerwerbende, Unternehmer und Führungskräfte, die beruflich und privat auf unterschiedlichen Ebenen von der Krise betroffen sind. So können sie mit einer rückläufigen Geschäftsentwicklung, Rückzahlungen für COVID-19-Kredite, Krankheitsfällen in der Familie oder mit einem Rückgang der sozialen und beruflichen Kontakte konfrontiert sein.

    Wir nähern uns dem Ende dieses aussergewöhnlichen Jahres. Dies scheint uns ein guter Zeitpunkt zu sein, um einen Schritt zurückzutreten, eine Bilanz der vergangenen Monate zu ziehen und die Struktur Ihres Vermögens zu überdenken, um anschliessend die zur Verwirklichung Ihrer Zukunftspläne notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Eine personalisierte Analyse ist entscheidend, um eine bedarfsgerechte Strategie umzusetzen. Sie finden nachstehend fünf einfache Tipps und Massnahmen, um Ihr Vermögen zu schützen.

    1. Die Steuerlast mit Einkäufen in die zweite Säule senken 

    Im Rahmen der beruflichen Vorsorge bestehen Möglichkeiten sowohl zur Steueroptimierung, als auch für einen angemessenen Versicherungsschutz. So können beispielsweise fehlende Beitragsjahre eingekauft werden. Ein Einkauf eröffnet vor allem Selbständigerwerbenden, Unternehmern und Führungskräften beträchtliches Sparpotenzial, denn diese verfügen aufgrund ihrer beruflichen Laufbahn in der Regel über erhebliche Mittel.

    Mit solchen Einkäufen lassen sich Lücken in der beruflichen Vorsorge schliessen. Diese können verschiedene Ursachen haben, wie starke Lohnschwankungen während der beruflichen Laufbahn, Berufswechsel, fehlende Beitragsjahre (wie etwa dieses Jahr aufgrund der COVID-19-Krise) oder aufgrund des Vorsorgeausgleichs bei einer Scheidung. So können Sie beispielsweise, wenn Sie heute 50 Jahre alt sind und einen versicherten Lohn von 100 haben, theoretisch so viele Beitragsjahre nachkaufen, wie nötig sind, um dasselbe Altersguthaben zu erreichen, wie wenn Sie bereits seit Ihrem 25. Geburtstag einen Lohn von 100 versichern würden. Natürlich gelten für die Berechnung gewisse Bedingungen.

    Diese Einkäufe sind vollständig vom steuerpflichtigen Einkommen des Versicherten abziehbar, und da das zur Finanzierung des Einkaufs verwendete Geld aus dem steuerpflichtigen Vermögen stammt, wird dieses ebenfalls reduziert

    Diese Einkäufe sind vollständig vom steuerpflichtigen Einkommen des Versicherten abziehbar, und da das zur Finanzierung des Einkaufs verwendete Geld aus dem steuerpflichtigen Vermögen stammt, wird dieses ebenfalls reduziert. Sie können nach der Abklärung der Einkaufskapazität jederzeit getätigt werden und müssen grundsätzlich bis Ende Dezember des Steuerjahres erfolgen, damit ein Abzug möglich ist.1

    Aus Sicht einer ganzheitlichen Vermögensplanung können diese Einkäufe zu einer steuerlich effizienten Verwaltung des Vermögens beitragen. Berücksichtigt man sowohl das Privatvermögen, das Vorsorgeguthaben als auch allfällige flüssige Mittel im Unternehmen und teilt ertragsstarke Wertpapiere dem Vorsorgeguthaben zu (z.B. in einem überobligatorischen Plan), erreicht man eine Reduktion der Gesamtsteuerbelastung. Belässt man solche Wertschriften hingegen im privaten Portfolio, unterliegen die Erträge daraus der Einkommenssteuer und das Guthaben der Vermögenssteuer. 


    2. Immobilien: die Hypothek neu aushandeln

    Immobilien sind weiterhin eine wichtige Anlageklasse für Privatkunden - ob Selbständigerwerbende, Unternehmer, Führungskräfte oder Verwalter von Familienvermögen. Da das aktuelle Niedrigzinsumfeld grundsätzlich noch längere Zeit anhalten dürfte, ist die Ausgangslage für die Erneuerung von Hypothekarverträgen auch über längere Zeiträume, wie z. B. 15 oder 20 Jahre, eher günstig zu beurteilen. Hypotheken lassen sich im Übrigen in mehrere Tranchen aufteilen. Damit lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Fälligkeiten die Abhängigkeit von der Zinsentwicklung verringern.

    Hypotheken lassen sich im Übrigen in mehrere Tranchen aufteilen. Damit lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Fälligkeiten die Abhängigkeit von der Zinsentwicklung verringern

    Dank unseren engen Beziehungen zu den wichtigsten und unabhängigen Schweizer Hypothekarmaklern erhalten unsere Kunden einen Marktüberblick. Bei unserer ganzheitlichen Analyse und Beratung berücksichtigen wir überdies weitere Vermögensfaktoren, wie Pensionierung, fällig werdende Anlagen oder eine mögliche Erbschaft.

    Zudem sollten Sie je nach Lebensphase abklären, ob Ihr Verschuldungsniveau angemessen ist. Bei jeder Hypothekenfälligkeit empfiehlt es sich, Ihre Situation umfassend zu analysieren. Denn ebenso wie die Überlegungen zur Finanzierung und zum idealen Verschuldungsgrad beim Kauf, sollte diese Analyse auch Ihr Anlegerprofil, die Art der Anlage Ihrer liquiden Mittel, das Zinsniveau, den Grenzsteuersatz und Ihre zukünftigen Vorhaben berücksichtigen.


    3. Planen, staffeln, optimieren

    Die Prüfung der Solidität Ihrer Vermögenssituation ist nicht nur dann angezeigt, wenn Sie Ihre Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt konsolidieren möchten, sondern sie bietet Ihnen auch die Gelegenheit, über mehrere Jahre zu planen. In der Schweiz befasst sich eine Vermögensplanung vor allem mit der Vorsorge, für die sich in jedem Alter Strategien umsetzen lassen, die sich sowohl kurz- als auch langfristig auszahlen.

    Neben den oben erwähnten Einkäufen oder den überobligatorischen Lösungen für die berufliche Vorsorge gibt es auch ganz einfache Vorkehrungen, die rasch getroffen werden können. Eine davon ist die Eröffnung mehrerer Säule 3a-Vorsorgekonten statt eines einzigen.

    An der Obergrenze für die jährlich möglichen Steuerabzüge2 ändert sich dadurch zwar nichts, hingegen lässt sich damit die Steuerlast beim Bezug der Kapitalleistungen senken. Bei einem identischen Gesamtbetrag ist es attraktiver, dank mehrerer Konten das Kapital über mehrere Jahre gestaffelt als auf einen Schlag zu beziehen.

    Bei einem identischen Gesamtbetrag ist es attraktiver, dank mehrerer Konten das Kapital über mehrere Jahre gestaffelt als auf einen Schlag zu beziehen

    Zur Erinnerung: Die im selben Kalenderjahr fälligen Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule werden kumuliert, um die Steuerbelastung zu berechnen. Ebenfalls kumuliert werden die im selben Steuerjahr von einem verheirateten oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Paar bezogenen Leistungen. Es ist daher sehr wichtig, die Entnahme des Vorsorgekapitals der 2. und 3. Säule sorgfältig zu planen und auf mehrere Steuerjahre zu verteilen, damit eine optimale Steuerersparnis erzielt werden kann.


    4. Die finanziellen und steuerlichen Folgen eines Umzugs vorwegnehmen

    2020 haben aufgrund von COVID-19 staatliche Massnahmen die Mobilität zeitweise stark eingeschränkt. Dennoch erwägen nach wie vor viele Kunden einen Umzug ins Ausland oder in einen anderen Kanton. Gemäss einer weltweiten Umfrage, die kürzlich unter vermögenden Privatpersonen durchgeführt wurde, äusserte knapp die Hälfte der Befragten den Wunsch, näher zur Familie zu ziehen.3 Aus derselben Studie ging hervor, dass immer mehr ein Interesse für einen Umzug aufs Land besteht. So gaben 46% der Umfrageteilnehmer an, der Stadt endgültig den Rücken kehren zu wollen. Für Personen, die sich im Ausland niederlassen möchten, ist es wichtig, sowohl die juristischen als auch die steuerlichen Folgen einer solchen Veränderung frühzeitig zu verstehen und vorwegzunehmen.

    Für Personen, die sich im Ausland niederlassen möchten, ist es wichtig, sowohl die juristischen als auch die steuerlichen Folgen einer solchen Veränderung frühzeitig zu verstehen und vorwegzunehmen

    Besondere Aufmerksamkeit sollten sie bei allen infrage kommenden Optionen der Wahl ihres Wohnsitzes und der damit verbundenen Besteuerung am neuen Wohnort schenken.

    Eine solche Analyse und Planung ist angesichts der kantonal unterschiedlichen Steuertarife auch bei einem Umzug innerhalb der Schweiz ratsam. Und zwar ebenso für noch erwerbstätige wie für bereits pensionierte Personen. Denn die steuerliche Behandlung gewisser Leistungen, z.B. jene der beruflichen Vorsorge und der 3. Säule, variiert je nach Art der Leistung (Rente oder Kapitalbezug), aber auch in Abhängigkeit vom Wohnsitz des Leistungsempfängers. Bei in der Schweiz wohnhaften Leistungsempfängern werden die Renten zum gleichen Satz wie die übrigen Einkünfte, die Kapitalleistungen aus Vorsorge hingegen zu einem niedrigeren Satz besteuert. Da für die kantonalen Steuersätze die Kantone zuständig sind, gilt es kantonale Unterschiede bei der Besteuerung zu beachten. Bei einem Umzug ins Ausland besteht zwar die Möglichkeit, Kapitalleistungen in der Schweiz mittels tiefer Quellenbesteuerung zu beziehen, es gilt aber auch hier allfällige Steuerfolgen am neuen Wohnsitz nicht ausser acht zu lassen.


    5. Massnahmen zur Verwaltung oder Übertragung des Vermögens ergreifen

    Prägende Merkmale des Jahres 2020 waren sicherlich auch die Ungewissheit und die Schwierigkeit, die Zukunft zu planen. Doch es gibt Massnahmen, die Sie zum Schutz Ihres privaten und geschäftlichen Vermögens treffen können.

    So können Sie beispielsweise mit einem Vorsorgeauftrag Vorkehrungen für den Fall einer allfälligen Handlungsunfähigkeit treffen. Seit 2013 kann jede handlungsfähige Person diese Art von Auftrag erteilen und damit für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit vorsorgen. Sie kann eine oder mehrere Personen damit beauftragen, die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen und/oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Sie kann alle erwähnten Bereiche oder nur einzelne davon regeln. Angesichts COVID-19 hat sich die Wichtigkeit solcher Massnahmen gezeigt. Denn gerade bei Selbstständigerwerbenden und Unternehmern kann bereits ein simpler Unfall, ganz zu schweigen von Krankheiten oder einer schweren Beeinträchtigung, den Geschäftsgang behindern und allenfalls zu Verlusten führen. Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person bezeichnet werden – z.B. ein Geschäftspartner, ein Treuhänder, die Ehegattin oder ein Freund usw. –, der im Falle ihrer Handlungsunfähigkeit die laufende Verwaltung ihres Unternehmens temporär wahrnimmt. Mit der Erstellung eines solchen Auftrags lassen sich staatliche Eingriffe auf das Allernötigste beschränken.

    Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person bezeichnet werden – z.B. ein Geschäftspartner, ein Treuhänder, die Ehegattin oder ein Freund usw. –, der im Falle ihrer Handlungsunfähigkeit die laufende Verwaltung ihres Unternehmens temporär wahrnimmt

    Abgesehen davon können Unternehmer sich auch über eine Anpassung der Rechtsstruktur ihrer Firma – etwa den Wechsel von einer Einzelfirma zu einer Aktiengesellschaft – Gedanken machen. Oder eine Abwägung zwischen Löhnen und Dividenden vornehmen oder eine Übertragung der Firma ins Auge fassen. Ganz allgemein und ungeachtet der Art des Vermögens ist es ratsam, sich bereits mit 60 Jahren oder allenfalls sogar früher mit der Übertragung des gesamten Vermögens auseinanderzusetzen.

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    1 Erkundigen Sie sich bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung, bis zu welchem Datum Sie Ihre Einkaufszahlung tätigen müssen, damit diese für das laufende Jahr angerechnet wird.
    2 Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt jedes Jahr die zulässigen Maximalbeträge fest. Für 2020 betragen diese 6'826 Franken für Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, und 20% des Jahreseinkommens, aber höchstens 34'128 Franken, für Erwerbstätige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind.
    3 Neuer Wealth Report

    Wichtige Hinweise.

    Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre.

    Entdecken Sie mehr.

    Sprechen wir.
    teilen.
    Newsletter.