Help Center und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu My LO und erfahren, wie Sie bei Problemen vorgehen. Wir hoffen, dass diese Erklärungen und Videos Ihnen die Nutzung von My LO erleichtern. Unser Supportdienst steht Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Allgemeine Verwendung von My LO
Wo kann ich die Apps und Programme herunterladen?
Die Apps My LO und My LO Sign für iPhone und iPad sind im Apple App Store verfügbar, die Apps für Android-Tablets und -Smartphones im Google Play Store.
Am schnellsten finden Sie sie über den Suchbegriff „Lombard Odier“.
Was passiert, wenn ich die App von meinem Gerät lösche oder wenn ich sie neu installiere?
Wenn die App My LO deinstalliert und neu installiert wird, muss sie erneut aktiviert werden.
Dazu benötigen Sie Ihre Smartcard. Wenn Sie keine Smartcard haben, wenden Sie sich an unseren Supportdienst, der Ihnen gerne weiterhilft.
Wo finde ich IBAN und BIC/SWIFT meiner Konten?
Die IBAN finden Sie im Menü „Kundencenter > Portfolios > Information“.
Wo kann ich die Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen auf Ihr Smartphone oder Tablet können Sie in der mobilen App My LO aktivieren. Gehen Sie dazu in das Menü „Kundencenter > Parameter > Push-Benachrichtigungen“.
My LO Sign
Über My LO Sign
My LO Sign ist eine mobile App, die eine sichere Authentifizierung auf My LO ermöglicht. My LO Sign ist auch erforderlich, um Zahlungen an neue Begünstigte zu validieren.
Ich möchte Zahlungen ausführen und My LO Sign ist erforderlich. Was muss ich tun?
Für Zahlungen an einen neuen Begünstigten ist eine Bestätigung erforderlich. Diese erfolgt über die App „My LO Sign“ von Lombard Odier, die auf Ihrem Smartphone oder Tablet installiert sein muss. Die Bestätigung über My LO Sign ist ein zweiter Authentifizierungsfaktor, der dazu dient, die Sicherheit Ihrer E-Banking-Transaktionen zu erhöhen. Sie gewährleistet die Integrität der Daten von der Übermittlung bis zum Auftragseingang.
Bitte installieren Sie die App My LO Sign, mit der Sie sich auch einfach und sicher mit der mobilen App und der Webversion von My LO verbinden können.
Warum muss ich das Anlegen eines neuen Begünstigten bestätigen?
Die Bestätigung eines neuen Begünstigten über die App My LO Sign stellt eine zusätzliche Sicherheit für Ihre Online-Zahlungstransaktionen dar. Dadurch wird sichergestellt, dass Zahlungen von Dritten weder ausgeführt noch manipuliert werden können.
Mit anderen Worten: Dieses Verfahren stellt sicher, dass der Auftrag auch wirklich von Ihnen stammt.
Warum muss ich nicht alle Zahlungen auf „My LO Sign“ bestätigen?
Nur Zahlungen an neue Begünstigte in der Schweiz oder im Ausland müssen über die App My LO Sign bestätigt werden. Wenn der Begünstigte validiert wurde, ist bei allen weiteren Zahlungen an diesen keine erneute Bestätigung erforderlich.
Zahlungen vornehmen
Wie nehme ich eine Zahlung vor?
Sie können eine Zahlung vornehmen, indem Sie im Menü „Zahlung“ auf „Neue Zahlung“ klicken.
Wie kann ich einen Dauerauftrag einrichten?
Einen Dauerauftrag können Sie bei der Erfassung einer neuen Zahlung einrichten. Wenn Sie eine neue Zahlung erfassen, haben Sie die Möglichkeit, die Art der Zahlung auszuwählen: Einzelüberweisung oder Dauerauftrag. Bei einem Dauerauftrag ist die Angabe des Betrags und der Periodizität erforderlich.
Welches ist die zulässige Höchstgrenze für Zahlungen in My LO?
Die zulässige Höchstgrenze für Zahlungen liegt bei CHF 50'000 pro Transaktion und bei CHF 100'000 insgesamt pro Tag (oder dem entsprechenden Betrag in einer anderen Währung).
Welche Währungen sind für die Durchführung einer Zahlung zulässig?
Folgende Währungen sind zulässig: CHF, EUR, USD, GBP.
In welche Länder kann ich Zahlungen vornehmen?
Aus Sicherheitsgründen wurde die Liste der Länder, in welche Zahlungen vorgenommen werden können, auf die folgenden Länder begrenzt:
Andorra / Belgien / Dänemark / Deutschland / Estland / Finnland / Frankreich / Französisch-Guinea / Gibraltar / Griechenland / Grossbritannien / Guadeloupe / Irland / Island / Italien / Lettland / Liechtenstein / Luxemburg / Malta / Martinique / Mazedonien / Monaco / Montenegro / Österreich / Niederlande / Norwegen / Polen / Portugal / Tschechische Republik / Réunion / Rumänien / San Marino / Salvador / Schweden / Slowakei / Slowenien / Spanien / Schweiz / Türkei / Zypern.
Kann ich eine Zahlung, die noch nicht ausgeführt wurde, ändern oder löschen?
Grundsätzlich kann eine erfasste Zahlung mit einem Ausführungsdatum, das in der Zukunft liegt, bis zum Vortag des Ausführungsdatums (Valutadatum) jederzeit kostenlos geändert oder annulliert werden. Bei einigen Währungen ist die Annullierung einer Zahlung gemäss den Marktregeln jedoch nur bis spätestens zwei oder drei Tage vor ihrem Ausführungsdatum (Valutadatum) möglich.
In My LO finden Sie die ausstehenden Zahlungen unter „Zahlungen > Zahlungshistorie > Ausstehende Zahlungen“.
Kann ich eine Zahlung annullieren, die bereits ausgeführt wurde?
Eine bereits ausgeführte Zahlung kann nicht mehr annulliert oder geändert werden. Bei Reklamationen zu einer bereits ausgeführten Zahlung müssen Sie sich direkt an den Begünstigten der Zahlung wenden, um eine partielle oder vollständige Rückerstattung oder eine Berichtigung zu verlangen.
Wie finde ich eine bereits ausgeführte Zahlung wieder?
Klicken Sie auf der Homepage auf das Menü „Zahlungen > Zahlungshistorie“.
Hier können Sie direkt nach der Zahlung suchen, indem Sie ein Schlagwort in die Suchleiste eingeben oder die verfügbaren Filter (Datum, Währung etc.) nutzen.
Wie kann ich in der mobilen App My LO die Scan-Funktion nutzen?
Klicken Sie in der mobilen App My LO, die für iOS- und Android-Geräte verfügbar ist, im Menü „Zahlungen“ auf „Scanner“.
Es erscheint ein Bildschirm, mit dem Sie eine QR-Rechnung oder einen Einzahlungsschein scannen können (Funktion nur für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz).
Halten Sie Ihr Mobilgerät so über den orangen Einzahlungsschein (ESR) oder die QR-Rechnung, dass sich die gesamte Codierzeile oder der gesamte QR-Code in dem Rahmen befindet, der auf dem Bildschirm Ihres Mobilgeräts angezeigt wird.
Die Zahlung wird unmittelbar digitalisiert und angezeigt. Überprüfen Sie die Zahlung und ergänzen Sie sie bei Bedarf. Wählen Sie „Weiter“ und „Absenden“, um die Zahlung zu übermitteln.
Echtzeitüberweisung
Was ist eine Echtzeitüberweisung?
Eine Sofortzahlung oder Echtzeitüberweisung ist eine Überweisung, die dem Konto des von Ihnen ausgewählten Zahlungsempfängers innerhalb von 10 Sekunden nach der Zahlungsfreigabe gutgeschrieben wird.
Welche Zahlungen sind betroffen? Erfolgen alle Überweisungen in Echtzeit?
Ab dem 6. Oktober 2025 können Euro-Überweisungen in der SEPA-Zone als Echtzeitüberweisungen erfolgen. Für Überweisungen ausserhalb der SEPA-Zone und/oder Überweisungen in anderen Währungen ist das bisher nicht möglich.
Bei Überweisungen über Ihren Bereich My LO werden Sie bei der Eingabe Ihrer Zahlungsinformationen darüber informiert, ob eine Echtzeitüberweisung möglich ist. Falls dies nicht zutrifft, gelten die bisherigen Ausführungsbedingungen weiterhin.
Worin besteht der Unterschied zu einer Standardüberweisung?
Bei einer herkömmlichen Überweisung (SEPA oder andere) kann es bis zu 24 oder 48 Stunden dauern, bis der Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird. Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab: Zeitpunkt der Überweisung, Währung, Betrag usw.
Eine Echtzeitüberweisung in EUR erfolgt innerhalb von 10 Sekunden nach Freigabe der Zahlungsanweisung. Ihr Zahlungsempfänger erhält den Betrag wenige Sekunden später auf seinem Konto.
Kann ich eine Echtzeitüberweisung erhalten oder ausführen?
Ab dem 6. Oktober 2025 können Sie über Ihr Konto bei Lombard Odier Europe SA – ausser bei unserer Zweigniederlassung im Vereinigten Königreich – Echtzeitüberweisungen sowohl empfangen als auch ausführen.
Wie aktiviere ich diese Funktion?
Wenn Sie in Ihrem Bereich My LO über eine Zahlungsfunktion verfügen, wird diese Funktion in Ihrem persönlichen Bereich My LO automatisch am 6. Oktober 2025 aktiviert.
Alternativ kann Ihre Bankerin oder Ihr Banker über unsere internen Systeme eine Echtzeitüberweisung für Ihr Konto veranlassen.
Wie tätige ich eine Echtzeitüberweisung?
Lombard Odier Europe SA bietet Ihnen diese Funktion in Ihrem Bereich My LO an. Eine Echtzeitüberweisung ist aber auch direkt mittels entsprechender Anweisung an Ihre Bankerin oder Ihren Banker möglich, die oder der die Überweisung dann für Sie ausführt. In beiden Fällen gelten Einschränkungen hinsichtlich des Betrags und der verfügbaren Liquidität.
Ist diese Funktion auch am Wochenende und abends verfügbar?
Echtzeitüberweisungen sind über Ihren Bereich My LO das ganze Jahr über, an allen Wochentagen und rund um die Uhr möglich.
Andere Anweisungen an Ihre Bankerin oder Ihren Banker werden schnellstmöglich ausgeführt. Sobald die Anweisung intern freigegeben wurde, erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Sekunden.
Wie viel kostet eine Echtzeitüberweisung?
Für Echtzeitüberweisungen gelten dieselben Tarifbedingungen wie für Standardüberweisungen. Bitte beachten Sie die geltende Gebührenliste.
Welcher Maximalbetrag gilt bei Echtzeitüberweisungen?
Bei allen Echtzeitüberweisungen – oder Standardüberweisungen – über Ihren Bereich My LO sind aktuell folgende Limiten anwendbar:
- maximal EUR 50'000 pro Zahlung
- maximal EUR 100'000 pro Tag
Diese Limiten wurden festgelegt, um die Sicherheit Ihrer Guthaben bei Lombard Odier zu gewährleisten.
Wie werde ich benachrichtigt, ob meine Echtzeitüberweisung angenommen oder abgelehnt wurde?
In Ihrem Bereich My LO erhalten Sie automatisch eine Meldung im Benachrichtigungscenter. Der Status Ihrer Zahlung wird Ihnen ausschliesslich über diesen Kanal mitgeteilt.
Wie gehe ich vor, wenn meine Echtzeitüberweisung abgelehnt wurde?
Wird Ihre Echtzeitüberweisung abgelehnt, haben Sie immer die Möglichkeit, eine Standardüberweisung vorzunehmen.
Bei einer dringenden Überweisung, die die in Ihrem Bereich My LO festgelegten Limiten überschreitet, wenden Sie sich bitte an Ihre Bankerin oder Ihren Banker. Sie helfen Ihnen dabei, die Überweisung schnell und sicher durchzuführen.
Validierung des Zahlungsempfängers
Welche Zahlungen sind betroffen?
Bei allen Euro-Überweisungen über das SEPA-System erfolgt eine VoP-Prüfung. Das Prüfsystem ist in Ihrem Bereich My LO sowie in den Zahlungstools von Lombard Odier Europe SA enthalten. Daher erfolgt auch bei Ihren Zahlungsanweisungen an Ihre Bankerin oder Ihren Banker bei der Eingabe in unsere Systeme eine VoP-Prüfung.
Betrifft die VoP auch meine Überweisungen in andere Länder?
Ja. Die VoP ist ab dem 9. Oktober 2025 im Zahlungsverkehr zwischen Banken der Eurozone und ab dem 9. Juli 2027 zwischen allen Banken der EU obligatorisch.
Auch der Zahlungsverkehr zwischen den verschiedenen Rechtsträgern von Lombard Odier Europe SA in der Eurozone ist betroffen. Der Rechtsträger von Lombard Odier Europe SA im Vereinigten Königreich unterliegt nicht dieser Regelung.
Kann ich mich als Privatperson für ein „Opt-out“ entscheiden und diesen Dienst nicht nutzen?
Nein. Die Verordnung EU 2024/886 dient dem Verbraucherschutz. Sie sieht für Banken eine obligatorische VoP-Prüfung bei Überweisungen von Privatpersonen vor.
Die VoP-Prüfung gilt sowohl für Überweisungen zwischen Privatpersonen und natürlichen Personen als auch für solche, bei denen Unternehmen als Empfänger oder Absender auftreten.
Wird meine Überweisung bei Problemen bezüglich der Identifikation des Zahlungsempfängers gesperrt oder abgelehnt?
Nein. Je nach genutztem Zahlungskanal (My LO oder Anweisung an Ihre Bankerin oder Ihren Banker) werden Sie benachrichtigt und aufgefordert, den Namen des Zahlungsempfängers zu überprüfen und freizugeben. Die Zahlung wird dann nach Ihrer Freigabe ausgeführt.
Gewährleistet die VoP, dass meine Zahlung zum richtigen Empfänger gelangt?
Nein. Die VoP ist ein Informationstool bzw. eine Entscheidungshilfe. Sie überprüft die Übereinstimmung der eingegebenen Daten mit denen, die bei der begünstigten Bank gespeichert sind. Das System weist den Zahler auf mögliche Abweichungen hin. Der Zahler muss dann die eingegebenen Daten überprüfen. Er kann die Zahlungsanweisung ändern, die dann erneut die VoP durchläuft. Oder er geht das Risiko ein, dass die Zahlung bei Ausführung der ursprünglichen Anweisung beim falschen Empfänger landet.
Gibt es Tipps für Zahler, also Auftraggeber von Überweisungen?
Ja. Überprüfen Sie, ob der eingegebene Name des Zahlungsempfängers wirklich dem mit dem Empfängerkonto verknüpften Namen entspricht. Es gilt der Name, der sich auf dem Bankkundenausweis des Empfängerkontos befindet. Gibt es keinen solchen Bankkundenausweis, beziehen Sie sich auf den Namen, der beispielsweise auf der Rechnung bei der IBAN angegeben ist. Im Zweifel erkundigen Sie sich beim Zahlungsempfänger, welcher Name korrekt eingegeben werden muss.
Um Warnmeldungen bei Überweisungen zu vermeiden, denken Sie daran, die Namen auf der Liste Ihrer in My LO eingetragenen Zahlungsempfänger stets aktuell zu halten.
Sind auch Daueraufträge von der VoP betroffen?
Die VoP gilt bei der Erstellung neuer Daueraufträge sowie bei der Änderung bestehender Daueraufträge. Bestehende Daueraufträge sind nicht betroffen, solange keine Änderungen vorgenommen werden.
Gibt es einen Mindestbetrag, ab dem die VoP erfolgt?
Nein. Die VoP gilt für alle entsprechenden Transaktionen.
Erfolgt die VoP auch bei Echtzeitüberweisungen?
Ja. Die VoP erfolgt bei SEPA-Standardüberweisungen (SCT) und bei SEPA-Echtzeitüberweisungen (SCT Inst).
Wer haftet, wenn ich eine Überweisung trotz VoP-Warnmeldung freigegeben habe und einen finanziellen Verlust erleide?
Beachten Sie bei allen Haftungsfragen bitte die Verordnung (EU) Nr. 260/2012, geändert durch die Verordnung (EU) 2024/886 (Verordnung zur Echtzeitüberweisung – IPR) sowie die Klarstellungen zu den Anforderungen der IPR, die die Europäische Kommission am 23. Juli veröffentlicht hat.
Sicherheit
Welche bewährten Sicherheitsverfahren werden verwendet?
Alle bewährten Verfahren für ein sicheres E-Banking finden Sie auf unserer Seite zur Sicherheit in Ihrer App My LO unter: «Kundencenter > Parameter > Sicherheit > Sicherheit – mehr anzeigen».
Wie aktualisiere ich meinen Browser?
Durch eine regelmässige Aktualisierung Ihres Browsers ist Ihre Verbindung zu My LO besser geschützt.
Unterstützte Browser-Versionen
My LO funktioniert nur dann korrekt, wenn Sie einen der unten aufgeführten Internet-Browser verwenden. Nutzen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit immer die neueste Browser-Version und installieren Sie die verfügbaren Sicherheits-Updates.
Tipps
- Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Browser die Funktion Automatische Updates aktivieren zu nutzen.
- Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie kein Betriebssystem verwenden, welches vom Hersteller nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt wird.
Unterstütze Internet-Browser
Betriebssystem
Was ist die digitale Signatur?
Eine elektronische (oder digitale) Signatur ist die digitale Version einer handgeschriebenen Unterschrift. Sie besteht aus elektronischen Daten, die mit einem digitalisierten Dokument verknüpft werden.
So können Sie digitale Dokumente unterzeichnen, die zuvor in Papierform bearbeitet werden mussten. Die digitale Signatur garantiert den Inhalt eines Dokuments und die Identität des Unterzeichners mittels eines Signaturzertifikats.
Wozu eine digitale Signatur?
Da diese Dienstleistung direkt über My LO verfügbar ist, können Sie Dokumente sicher unterzeichnen, wo und wann immer Sie wollen.
Die Unterzeichnung von Dokumenten ist rechtlich bindend. Daher wird ein strenges und sicheres Verfahren mithilfe von Zertifikaten angewendet. Dieses stellt sicher, dass Ihre Identität und die der beteiligten Parteien nicht verändert werden können.
Wie funktioniert die digitale Signatur?
Um den Prozess der elektronischen Signatur von Dokumenten über My LO zu starten, benötigen Sie einen Zugang zu Ihrer E-Banking-Lösung My LO sowie zu unserer mobilen App My LO Sign. Damit können Sie Ihre Dokumente digital unterzeichnen.
Dazu gehen Sie wie folgt vor:
Zunächst werden Sie benachrichtigt, dass ein neues zu unterzeichnendes Dokument in My LO verfügbar ist.
Anschliessend müssen Sie den Inhalt des Dokuments bestätigen und gegebenenfalls vervollständigen. Darauf leiten Sie den Signaturprozess ein, indem Sie den Anweisungen folgen, die Sie erhalten.
Die Signatur erfolgt über die mobile App My LO Sign. Sie gewährleistet ein Höchstmass an Sicherheit während des Vorgangs.
Lombard Odier generiert daraufhin die elektronische Signatur des Dokuments mittels eines digitalen Zertifikats. Sie bestätigen Ihre Unterschrift, um anzuzeigen, dass Sie den bindenden Charakter des elektronisch unterzeichneten Dokuments akzeptieren.
Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, können Sie das signierte Dokument unter „Documents > Signed Documents“ herunterladen und auf Wunsch speichern.
Wo sehe ich die Dokumente, die ich unterzeichnen soll?
Bei jedem neuen Dokument, das signiert werden soll, werden Sie in My LO durch ein Informationsbanner benachrichtigt. Dieses fordert Sie auf, den Signaturprozess von der Homepage aus zu starten.
Wie finde ich meine elektronisch signierten Dokumente?
Jedes signierte Dokument können Sie im Bereich „Documents > Signed Documents“ finden und herunterladen, wenn Sie möchten.
Unterstützung und Support
Wo erhalte ich bei Fragen Unterstützung?
Bitte wenden Sie sich an unseren Supportservice für Kunden. Sie erreichen uns unter den folgenden Telefonnummern:
Schweiz: +41 (0)22 709 33 51
Belgien: +32 (0)2 543 08 54
Frankreich: +33 (0)1 4926 4680
Grossbritannien: +44 (0)20 3206 6111
Luxemburg: +352 2778 5555
Singapur: +65 6305 7798
(montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr MEZ)
teilen.